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14 Jahre Haft für kongolesischen Ex-Milizenführer Lubanga

AFP VOM 10.7.2012 | Nachrichten - Allgemein | 617 Aufrufe
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Lubanga, Kriegsverbrecher, IStGH

Internationaler Strafgerichtshof gibt Strafmaß bekannt

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat den kongolesischen Ex-Milizenführer Thomas Lubanga zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Das 2003 eingerichtete Tribunal verhängte damit am Dienstag erstmals in seiner Geschichte eine Strafe gegen einen Kriegsverbrecher. Lubanga war Mitte März der Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten in der Demokratischen Republik Kongo schuldig gesprochen worden.

Die Zeit, die Lubanga seit 2006 in Haft verbrachte, wird von der Strafe abgezogen, wie Richter Adrian Fulford sagte. Lubanga muss somit für weitere acht Jahre hinter Gitter. Die Anklage hatte 30 Jahre Haft gefordert.

In der Urteilsbegründung vom Dienstag heißt es, die Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten sei ein "sehr schweres Verbrechen". Kinder genössen einen besonderen Schutz, der durch mehrere internationale Verträge garantiert werde. Richter Fulford hob aber hervor, dass Lubanga während des gesamten Prozesses mit dem Gericht zusammengearbeitet habe. Er kritisierte zudem die Anklage, die den 51-Jährigen "unter ständigen und nicht gerechtfertigten Druck" gesetzt habe.

Der frühere Kommandeur der Patriotischen Kräfte für die Befreiung des Kongo (FPLC) und mutmaßliche Gründer der Union Kongolesischer Patrioten (UPC) hatte während des Bürgerkriegs im Bezirk Ituri im Nordosten des Kongo 2002 und 2003 tausende Kindersoldaten zwangsrekrutieren, ausbilden und mit Drogen gefügig machen lassen. Zwischen 1999 und 2006 sollen laut Menschenrechtsaktivisten rund 60.000 Menschen in dem zentralafrikanischen Land getötet worden sein.

Lubanga war 2006 nach Den Haag überstellt worden, Anfang 2009 begann der Prozess gegen ihn. Während der insgesamt 204 Prozesstage riefen Staatsanwaltschaft und Verteidigung mehr als 60 Zeugen auf. Auch frühere Kindersoldaten kamen zu Wort. Lubanga hatte auf nicht schuldig plädiert. Bei einer Anhörung im Juni sagte er, der Schuldspruch vom März habe ihn getroffen "wie eine Kugel ins Gesicht". Er habe er nie Zwangsrekrutierungen von Kindersoldaten "akzeptiert oder toleriert".

Das Gericht muss nun entscheiden, wo Lubanga seine Haftstrafe absitzen wird. Bislang haben sich sechs Staaten bereit erklärt, vom IStGH Verurteilte in ihren Gefängnissen aufzunehmen: Belgien, Finnland, Großbritannien, Mali, Österreich und Serbien. Der IStGH ist das erste dauerhaft eingerichtete internationale Gericht, das Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen aufklären soll.

Lubangas Anwälte und die Anklage haben noch nicht entschieden, ob sie gegen Urteil und Strafmaß Rechtsmittel einlegen. Das Büro von Chefanklägerin Fatou Bensouda erklärte, zunächst müsse die Entscheidung der Richter eingehend geprüft werden. Das Urteil vermittele anderen Verbrechern aber die "klare Botschaft", dass sie nicht ungestraft davon kämen.

Auch die Bundesregierung begrüßte das Urteil. Ihr Menschenrechtsbeauftragter Markus Löning (FDP) bezeichnete es als "weiteren Meilenstein im Kampf gegen die Straflosigkeit bei schwersten Völkerrechtsverbrechen".

Armel Luhiriri von der Internationalen Koalition für den IStGH nannte das Urteil eine "ernste Warnung" vor dem Einsatz von Kindersoldaten. Die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Europaparlament, die Grünen-Politikerin Barbara Lochbihler, erklärte, der Gerichtsbeschluss werde eine "große Signalwirkung" für Länder haben, in denen weiter Kindersoldaten eingesetzt würden.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



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