14 Jahre Haft für Studenten wegen Mordes an Obdachlosem
AFP VOM 24.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 699 Aufrufe Mehr zum Thema:Mord
Berliner Gericht spricht von besonders grausamer Tat
Wegen Mordes an einem Obdachlosen hat das Landgericht Berlin einen 28-jährigen Studenten zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte Mario Z. im August vergangenen Jahres einen 42-jährigen Mann mit Axthieben tötete, seine Leiche zerstückelte und Teile davon vergrub. Die Vorsitzende Richterin sprach in ihrer Urteilsbegründung von einer besonders grausamen Tat.
Zudem sah das Gericht wegen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Der Germanistikstudent hatte den alkoholkranken Obdachlosen am Morgen des 30. August in seine Wohnung im Stadtbezirk Schöneberg mitgenommen, nachdem er den Mann kurz zuvor am Bahnhof Zoologischer Garten kennengelernt und mit ihm Alkohol getrunken hatte.
Nachdem sich der Obdachlose in der Wohnung schlafen gelegt hatte, griff Mario Z. ihn mit einer Axt an und stach ihm anschließend mehrfach ein Messer in die Brust. Anschließend verstümmelte und zerteilte er die Leiche und vergrub Kopf und Torso auf dem Gelände eines ehemaligen Güterbahnhofs. Die Gliedmaßen versteckte er in seinem Gefrierschrank. Der Student wurde festgenommen, nachdem er sich einige Tage nach der Tat einer Freundin offenbart hatte.
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte bereits seit längerer Zeit geplant, einen obdachlosen Menschen zu töten. Sie hatte deshalb lebenslange Haft gefordert. Nach Auffassung des Gerichts konnte das Motiv, "einen perfekten Mord begehen zu wollen", allerdings nicht bewiesen werden. Ein eindeutiges Motiv habe sich nicht sicher feststellen lassen, betonten die Richter. Zudem habe der Gutachter wegen des Alkoholkonsums des Angeklagten eine verminderte Steuerungsfähigkeit nicht sicher ausschließen können, so dass eine lebenslange Freiheitsstrafe laut Gericht nicht in Betracht kam.
Als strafverschärfend werteten die Richter unter anderem, dass der Angeklagte vorbestraft ist und mit dem Leichnam außerordentlich grausam umgegangen sei. Zu seinen Gunsten wurde berücksichtigt, dass sich der Student selbst gestellt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
24. März 2010 - 13.22 Uhr
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