>13% mehr unterhalt
Hallo Zerbaru,
der @Nero hat es nicht bös´ mit dir gemeint und seine Frage ist berechtigt.
Zu Unterhalten kann man ellenlage Ausführungen zum Besten geben oder aber der Gefragte gibt eine entsprechende Auskunft.
Ein statischer Titel enthält einen Zahlbetrag, ohne eingebaute Steigerung (Dynamik).
Der dynamische Titel enthält nur den derzeitigen Zahlbetrag, neben einer Prozentangabe.
Hast du eine Prozentangabe, ist kein Amt verpflichtet dich aufzufordern den Kindesunterhalt entsprechend anzuheben, weil dies in der Dynamik enthalten ist.
Jeden Monat, den du auf eine Aufforderung wartset, laufen dann Unterhaltsschulden, in Höhe der Differenz aus bisherigem und aktuellem Zahlbetrag auf. Diese Beträge sind aufgrund des Titels pfändbar - einfach so.
Und ganz plötzlich steht der nette Herr mit dem Kuckuck auf der Matte.
Lieben Gruß
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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"
von ARTiger am 10.02.2010 11:53
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