13% mehr unterhalt

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13% mehr unterhalt

hallo,
es geht um die 13% mehr unterhalt fürs kind. kann mit jemand sagen ob ich da etwas schriftliches vom jungendamt oder so bekomme oder rechne ich den unterhalt einfach hoch um die 13% ??
lg

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von Zerbaru72 am 09.02.2010 00:06
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>13% mehr unterhalt
Guten Morgen,

quote:
rechne ich den unterhalt einfach hoch um die 13% ??

Nein, die 13% sind ja nur ein Mittel. In den Altersgruppen und Einkommenstufen liegt die jeweilige Anhebung noch höher.

Die neuen Unterhaltsbeträge sind der DT 2010 zu entnehmen.

Besteht über den Unterhalt ein statischer oder dynamischer Titel?

LG Nero

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von nero070 am 09.02.2010 08:47
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>13% mehr unterhalt
wollte ja auch nur wissen ob ich vom jugendamt oder so bescheid bekomme was ich zahlen muß?

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von Zerbaru72 am 10.02.2010 11:37
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>13% mehr unterhalt
Das kommt halt drauf an, was ist. Also wenn du einen dynamischen Titel hast und einen echt stinkigen MA der Beistandschaft, dann hast du vielleicht auch schon bald eine Kontopfändung laufen...

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"Gruß von vier"


von Vier am 10.02.2010 11:47
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>13% mehr unterhalt
Hallo Zerbaru,

der @Nero hat es nicht bös´ mit dir gemeint und seine Frage ist berechtigt.

Zu Unterhalten kann man ellenlage Ausführungen zum Besten geben oder aber der Gefragte gibt eine entsprechende Auskunft.

Ein statischer Titel enthält einen Zahlbetrag, ohne eingebaute Steigerung (Dynamik).
Der dynamische Titel enthält nur den derzeitigen Zahlbetrag, neben einer Prozentangabe.

Hast du eine Prozentangabe, ist kein Amt verpflichtet dich aufzufordern den Kindesunterhalt entsprechend anzuheben, weil dies in der Dynamik enthalten ist.
Jeden Monat, den du auf eine Aufforderung wartset, laufen dann Unterhaltsschulden, in Höhe der Differenz aus bisherigem und aktuellem Zahlbetrag auf. Diese Beträge sind aufgrund des Titels pfändbar - einfach so.
Und ganz plötzlich steht der nette Herr mit dem Kuckuck auf der Matte.

Lieben Gruß


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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"


von ARTiger am 10.02.2010 11:53
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>13% mehr unterhalt
Guten Abend zusammen

Ich halte auch die Mindeskinderunterhaltssätze für verfassungswidrig, solange nicht klar ist, was ein Kind Bedarf haben darf/kann. Der Mindeskinderunterhaltssatz wurde von den Regierungen genauso willkürlich festgelegt, wie der ALG - II Satz für Kinder. und Erwachsene. Ohne Transparenz.

Ist der Kindergarteinbeitrag im MKU enthalten, oder nicht? Wie teuer darf Kind bei der/dem Aufenthaltsbestimmungsberechtigten wohnen? Was darf für das Kind an Nahrung, Kleidung und so weiter ausgegeben werden? Was für deren Hobbys?

Fragen über Fragen. Antworten darauf wird man vermutlich nie kriegen, wenn man sich nicht traut, vor das Bundesverfasungsgericht zu ziehen.

lg

Camper



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von Camper2008 am 10.02.2010 18:08
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>13% mehr unterhalt
Da muss ich dem Camper - mindestens teilweise - Recht geben: ich denke auch, dass der Mindestunterhaltssatz für Kinder willkürlich festgelegt wurde, nämlich durch die willkürliche Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags. Bei der Verabschiedung dieses Wirtschaftsförderungsgesetzes ist meines Wissens nirgends die Begründung angebracht worden, dass der steuerliche Kinderfreibetrag aufgrund notwendiger Anhebung des Mindestunterhaltssätze angehoben wurde. Der steuerliche Freibetrag wurde angebhoben, um auch die Gutverdienenden an der Kindergelderhöhung teilhaben zu lassen. Dass damit die Unterhaltszahler mal so eben finanziell unter die Räder geraten, hat in der Regierung niemanden interessiert, oder man hat es billigend in Kauf genommen. Die Willkür würde ich also in der Tat unterstellen.
Ob es verfassungswidrig ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

Beste Grüße,
capitano

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von Capitano am 11.02.2010 10:32
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>13% mehr unterhalt
@ camper u. capitano

Was soll die Diskussion denn in diesem Thread? Der Starter interessiert sich doch gar nicht für Politisches. In der Sache habt ihr natürlich teils Recht, denn dass es Willkür ist, ist ja nichts Neues.

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"Gruß von vier"


von Vier am 11.02.2010 11:06
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