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Urheberrecht

Jeder kennt es. Sei es aus Büchern, Artikeln oder von anderen Produkten, "© Copyright by.... ." hat jeder schon mal gesehen. Was aber genau ist da eigentlich rechtlich geschützt? - Was hierzulande schützenswert ist, sagt zunächst der Gesetzgeber in § 2 Urheberrechtsgesetz: 1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; 2. Werke der Musik; 3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst; 4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; 5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; 6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden, 7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. Alle diese Werke sind durch das Gesetz geschützt, solange sie persönliche und geistige Schöpfungen sind. Was allerdings solche "persönliche geistige" Schöpfungen sind, ist häufig umstritten. - Daher können Werke der aufgeführten Arten möglicherweise urheberrechtlich geschützt sein, sie sind es aber nicht notwendiger Weise. Andersherum können auch nicht in § 2 Urhebergesetz aufgeführte Werke Urheberrechtsschutz genießen, wenn sie gerade noch "Produkte des menschlichen Geistes" darstellen. Mittlerweile sind sogar Datenbanken, Adressbücher und Gebrauchsanweisungen urheberrechtlich geschützt, unabhängig von ihrer geistigen Schöpfungshöhe. Nicht geschützt sind hingegen zum Beispiel Nachrichten und Pressemitteilungen, die lediglich Tatsachen wiedergeben. - Bloße Fakten genießen keinen Urheberrechtschutz!

Web Sites beinhalten häufig Worte, Bilder, Töne, Videos und Musikstücke, die alle urheberrechtlichen Schutz genießen. Eine Web Site an sich ist aber in erster Linie durch ihren HTML-Code geschützt, und zwar als Computerprogramm. - Deshalb kommt es für ihren urheberrechtlichen Schutz auch nicht unbedingt auf die geistige Schöpfungshöhe ihrer sprachlichen Inhalte an, auch wenn die Bestimmungen über Sprachwerke auf Computerprogramme angewendet werden. Ist eine Web Site an eine Datenbank angebunden, kann sie auch als Sammelwerk geschützt sein. Es gibt also diverse Möglichkeiten, durch die eine Web Site geschützt sein kann, so dass auch nur sehr wenige Sites keinem urheberrechtlichen Schutz unterliegen.


Ein Patent wird für eine Erfindung erteilt, die neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Der Patentinhaber kann 20 Jahre lang die Erfindung exklusiv nutzen.
Der Patentinhaber kann die Erfindung entweder selbst verwerten oder durch eine Lizenzvergabe einem anderen die ganze oder teilweise Verwertung übertragen. Bei einer Übertragung erhält der Patentinhaber im Gegenzug die vereinbarte Lizenzgebühr . Oft werden Patente auch als sogenannte Sperrpatente benutzt, um einem Konkurrenten den Eintritt in ein bestimmtes Marktsegment zu erschweren oder sogar zu verbauen.
Ein Patent schützt außerdem innovative Produkte und Verfahren vor unerwünschter Nachahmung durch Konkurrenten. Der Weg von der Forschung und Entwicklung bis zum marktreifen Produkt ist meist mit hohen Investitionskosten verbunden. Ohne den rechtlichen Patentschutz könnte ein Konkurrent das neuentwickelte Produkt nachahmen und wesentlich günstiger verkaufen, da ihm keine Forschungs- und Entwicklungskosten entstanden sind.

Schon Galilei (1564-1642) beschwerte sich beim Senat von Venedig, dass es nicht schicklich sei, "dass diese Erfindung, die mein Eigentum ist, die von mir mit großer Mühe und viel Kosten gefunden wurde, einem jeden freigegeben wird" und stellte einen Antrag auf Erteilung eines Privilegs für ein von ihm erfundenes Wasserpumpwerk. Im 15. Jahrhundert begann sich daraufhin eine feste Rechtspraxis zur Verteilung von Erfinderprivilegien zu entwickeln. Die Sicherung der Verwertung einer Erfindung und damit die Amortisierung der Entwicklungskosten ist auch heute noch ein Hauptgrund für die Anmeldung eines Patents.
Patente stellen darüber hinaus eine umfangreiche Dokumentation des technischen Wissens dar, die durch weltweit über 600.000 Neuanmeldungen jährlich anwächst. In der Patentliteratur sind 85 bis 90% des weltweit veröffentlichten technischen Wissens enthalten. Davon sind wiederum 90% frei verwertbar, weil ihr Rechtsschutz mittlerweile entfallen ist. Bei nur ca. 6 bis 8% der Patente bedarf es zu ihrer Verwertung noch eines Lizenzvertrags.


Wie kann es eigentlich sein, dass es einen Schokoriegel und eine Küchenrolle mit dem selben Namen "Bounty" gibt, noch dazu von zwei verschiedenen Firmen? Genau diese Frage und viele weitere regelt das Markenrecht. Marken dienen der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen von Unternehmen und sind geeignet, diese von Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das Markenrecht regelt und schützt Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben. Deutsches Markenrecht ist seit dem 1.1.1995 einheitlich im Markengesetz geregelt. Dieses Gesetz löste das Warenzeichengesetz aus dem Jahre 1874 ab. Gleichzeitig wurde die Bezeichnung "Warenzeichen" durch "Marke" ersetzt.
Eine Marke ist quasi eine Visitenkarte, mit der Produkte und Dienstleistungen im Wettbewerbsleben auftreten.
Eine Marke hat daher die folgenden Funktionen:
# Unterscheidungsfunktion
# Herkunftsfunktion
# Vertrauensfunktion
# Imagefunktion
# Individualisierungsfunktion
# Garantie- und Gütefunktion
Im Regelfall entsteht der Markenschutz durch Eintragung eines Zeichens als Marke im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes in München. Markenschutz kann weiterhin durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr entstehen, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat