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Rechtsanwalt im Fachanwalt Verwaltungsrecht

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Fachanwalt Verwaltungsrecht

Regelt die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung, also der Exekutive. Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt und wird auch oft einfach "Verwaltung" genannt. Sie umfasst alle Handlungen des Staates, die nicht zur rechtsprechenden und gesetzgebenden Gewalt gehören. Dazu gehören die Regierung und die darunter stehenden Behörden. Die Regierung ist die Spitze der exekutiven Gewalt eines Staates. Sie überwacht die Beachtung bestehender Gesetze. Die Regierung bestimmt zudem die Richtlinien der Politik und besteht in Deutschland aus dem Bundeskanzler (Ministerpräsidenten) und seinen Ministern. Der Verwaltungsakt ist die wichtigste Handlungsform der Verwaltung: er umfasst hoheitliche Maßnahmen (Verfügungen, Verbote, Gebote), die einen Einzelfall regeln (im Unterschied zu Gesetzen, die allgemeine Wirkung haben) und Wirkung nach außen entfalten (also nicht nur z.B. innerhalb der handelnden Behörde gültig sind). Die Maßnahme muss öffentlich rechtlich sein. Ein Verwaltungsakt ist z.B. die Versagung des Führerscheins.

Themenbeispiele: Verwaltungsakt, Verwaltung, Polizei, Genehmigung, Sondergenehmigung, Baugenehmigung, Behörde, Ordnungsrecht, Abschleppen, Prüfung, Prüfungsanfechtung, Nachtflugregelung, Naturschutz, Studienplatz, Studienplatzklage, Studienplatzvergabe, ZVS, Verkehrslärm, Beamtenrecht, Schulrecht, Zeugnis, Rechtsmittelbelehrung, Planfeststellung, Planfeststellungsverfahren.. .