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Fachanwalt Versicherungsrecht

Gültig für Versicherungsverträge, in dem ein Versicherer gegen Entgelt ein bestimmtes Schadensrisiko übernimmt. Ein Versicherungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer. Hauptbestandteil ist die Einstandspflicht und somit die Ersetzung eines entstehendenen Schadens durch die Versicherung im so genannten Versicherungsfall. Das ist jedes Ereignis, das einen Schaden verursacht und die im Versicherungsvertrag bestimmte Einstandspflicht der Versicherung auslöst: Der Schaden muss dann von der Versicherung in der Höhe der im Vertrag vereinbarten Haftung ersetzt werden. Der Versicherungsvertrag wird vom Versicherungsvertragsgesetz (VVG) näher bestimmt und ist privatrechtlicher Natur. Themenbeispiele für Rechtsprobleme in dieser Rubrik: Obliegenheit, Obliegenheitsverletzung, Kleingedrucktes, Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB, Nutzungsbedingungen, Versicherungsfall, Versicherungsbetrug, Unfallversicherung, Pflichtversicherung, Schadensversicherung, Personenversicherung.. .