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Fachanwalt Informationstechnologierecht

Betrifft die Gesamtheit der Gesetze, die sich direkt oder indirekt auf das Internet, EDV und Computer beziehen. Erfasst werden also Sachverhalte aus sämtlichen Rechtsgebieten, die bei der Nutzung des Internet entstehen. Inbegriffen sind daher etwa auch haftungsrechtliche Fragen von Forenanbietern oder Providern, im Internet abgeschlossene Verträge oder auch Käufe bei Online-Auktionen. Internetrecht ist meistens zivilrechtlicher Natur und betrifft Rechtsgebiete wie Wettbewerbsrecht, Kaufrecht, Internationales Recht, Markenrecht, Urheberrecht, Domainrecht, Vertragsrecht, kann aber auch Verwaltungsrecht oder öffentliches Rechts betreffen, wie etwa Datenschutzrecht, Strafrecht etc. Natürlich streift inbesondere das Internetrecht Probleme des Internationalen Rechts, da die internationale Vernetzung und Erreichbarkeit neben den so gewonnenen Freiheiten auch jede Menge Probleme bei der Nutzung herruft.

Themenbeispiele sind: Domain, Internet, Software, Softwarevertrag, Abmahnung, Fernabsatz, Widerruf, Marke, Namensrecht, E-Mail, Spam, Datensicherheit, Datenschutz, Datensicherung, elektronische Signatur, digitale Signatur, AGB, Dialer, Impressum, Impressumspflicht, TDG, MdStV, Informationspflicht, Pflichtangaben, Hosting, Router, IP-Adresse, IP, Urheber, Datenbank, Mp3, p2p, p3p, Save harbour, Links, Haftung, fremde Inhalte, Framing, Kaufvertrag, Kauf zum Höchstgebot, Fernabsatz, Widerruf, Gewährleistung, Mangel, Kaufsache fehlerhaft, Rücktritt, Rückabwicklung, Hinsendekosten, Sendekosten, Paketkosten, Versand, Reverse Auctions, Erfüllungsort..
Mittlerweile gibt es den Fachanwalt in Informationstechnologierecht.