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Fachanwalt Familienrecht

Die Gesetze des Familienrechts regeln die rechtlichen Beziehungen von Familienmitgliedern untereinander. Familienrecht ist Privatrecht, die zugrunde liegenden Normen stammen aus dem BGB. Themenbeispiele für die Ratgeber in dieser Rubrik sind: Ehe, Vormundschaft, Unterhalt, Kindergeld, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Scheidung, Vaterschaftstest, Sorgerecht, Eheaufhebung, Ehevertrag, Gütertrennung, Zugewinn, Trennungszeit...

Wenn Sie eine Familie haben, dann sind Sie zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Ehegatten unterstützen sich gegenseitig, und die Kinder haben einen Anspruch auf Zahlung von Unterhalt gegen die Eltern. Bei intakten Familien entstehen da meist keine Probleme. Auch die Hausfrau trägt, ohne Geld zu verdienen, durch die Haushaltsführung und Erziehung der Kinder zum Unterhalt bei. Man spricht dann von Unterhaltsleistung in Natur. Bei auseinandergehenden Familien sieht die Situation schon anders aus: grundsätzlich ist jeder für sich selbst verantwortlich. Unterhaltsansprüche eines Ehegatten entstehen nur bei Vorliegen bestimmter Gründe. Am Unterhaltsanspruch der Kinder ändert sich nichts: der Elternteil, bei dem sie wohnen, leistet seinen Unterhalt durch Leistungen in Natur, der andere Teil zahlt in bar. Ein Unterhaltsanspruch kann auch gegenüber Verwandten gerader Linie bestehen. Verwandtschaft in gerader Linie liegt vor bei Personen, die voneinander abstammen (z.B. Großvater, Vater, Sohn). Dann darf der vorher in Anspruch zu nehmende geschiedene Ehegatte nicht in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen. Vor Berechnung des Unterhalts sollten Sie zunächst wissen, was alles unter dem Begriff "Unterhalt" zusammengefasst wird: Unterhaltszahlungen sollen den Lebensbedarf des Bedürftigen decken. Dazu gehören alle Bedürfnisse des täglichen Lebens: die Wohnung, Ernährung, Kleidung, Freizeit, Krankenversicherung, Berufsausbildung und Altersversicherung.

Der Ehevertrag - Sie haben die Frau oder den Mann Ihres Lebens gefunden und wollen heiraten. An eine mögliche künftige Scheidung wollen Sie nicht einmal denken. Gleichzeitig aber haben Sie diese unangenehmen Worte von Geschiedenen im Hinterkopf, die mahnen, niemals wieder ohne einen Ehevertrag zu heiraten. Allerdings sind Sie über beide Ohren verliebt, und nur der Gedanke an eine mögliche spätere Trennung verursacht Übelkeit. Was also ist zu tun?