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Erbrecht

Wissen Sie schon, wem Ihre Ersparnisse später einmal zukommen sollen? Und wenn die Aufteilung Ihres Vermögens klar ist, wie halten Sie Ihren Willen wirksam fest? Wird der letzte Wille beeinträchtigt oder sogar verändert durch die Regelungen des Gesetzgebers? Lässt sich die Erbschaftssteuer für die Erben umgehen oder minimieren? Hier sollen derartige Probleme erläutert und Beispiele für Formulierungen im Testament gegeben werden. Damit dann auch wirklich die Erbmasse so verteilt wird, wie Sie sich das bei Aufsetzung Ihres letzten Willens gewünscht haben.

Die Schenkung - Der Schenkungsbegriff im Alltag
Meistens werden Schenkungen im alltäglichen Leben vorgenommen, ohne dass dies irgendwelche Probleme aufwirft. So schenkt zum Beispiel die Oma dem Enkel das Spielzeug zum Geburtstag, die Eltern dem Sohn einen Gebrauchtwagen zum Abitur oder der Ehemann seiner Frau den Brilliantring zum Hochzeitstag. All dies sind Schenkungen wie sie jeder kennt. In diesem Beitrag soll jedoch aufgezeigt werden, dass Schenkungen auch ein paar Probleme mit sich bringen können und es zwischen verschiedenen Arten der Schenkung zu unterscheiden gilt.

Die Voraussetzungen der Schenkung: Damit ein Schenkungsvertrag wirksam ist (auch eine Schenkung stellt einen Vertrag dar), müssen drei Voraussetzungen gegeben sein: 1. Der Schenker und der Beschenkte müssen sich über die Schenkung einig sein 2. Die Schenkung muss unentgeltlich erfolgen 3. Das Schenkungsversprechen muss notariell beurkundet werden.

Eine "echte" Schenkung hat einen rein unentgeltlichen Charakter. Ihr liegt dabei das Prinzip der Freigebigkeit zugrunde, nach dem Motto: "Ich bereichere Dich, ohne etwas dafür von Dir zu bekommen oder zu wollen!". Anders kann es dagegen bei einer Schenkung unter Eheleuten aussehen. Bei Geschenken im Rahmen einer Ehe besteht die Möglichkeit, dass eine so genannte ehebedingte oder auch unbenannte Zuwendung vorliegt. Bei solchen Zuwendungen wird davon ausgegangen, dass deren Motivation eben nicht rein freigebiger Natur ist. Zwar erhält der schenkende Ehegatte auf den ersten Blick keine direkte Gegenleistung, jedoch nimmt man hier an, dass er die Zuwendung im Hinblick auf die individuelle Ausgestaltung und Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft vornimmt. Hier geht es somit eher nach dem Motto: "Ich bereichere Dich, damit unsere Ehe blüht und gedeiht!".