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Rechtsanwalt im Bau- Und Architektenrecht

Wie finde ich den richtigen Rechtsanwalt?

Die Aufgabe von Rechtsanwälten besteht darin, Ihnen zu helfen, Probleme zu bewältigen und auf Sie eingehen zu können. Nur wie wissen Sie, welcher Anwalt für Sie der richtige ist? [mehr]
Bau- Und Architektenrecht Rechtsanwälte bei www.123recht.net einfach suchen und finden. Profil, Qualifikation und Bewertung auf einen Blick.

Rechtsanwalt im Bau- Und Architektenrecht

Rechtsanwälte für Bau- Und Architektenrecht finden Sie bei 123recht.net mit ausführlichen Profilen und Bewertungen. Die folgenden Rechtsanwälte sind auf das Bau- Und Architektenrecht spezialisiert.


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Fachanwalt Bau- Und Architektenrecht Rechtsanwalt Dipl.-jur. Rainer Poser
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Fachanwalt Bau- Und Architektenrecht Rechtsanwalt Georg Wohlleben
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Fachanwalt Bau- Und Architektenrecht Jens-Oliver Hufer
Oberstraße 14 b
20144 Hamburg
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Fachanwalt Bau- Und Architektenrecht Rechtsanwalt Fachanwalt Martin Diemel
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Fachanwalt Bau- Und Architektenrecht Rechtsanwalt Andreas Kuhn
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24539 Neumünster
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Fachanwalt Bau- Und Architektenrecht Rechtsanwalt Georg Willi
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Fachanwalt Bau- Und Architektenrecht Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel
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65187 Wiesbaden
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Fachanwalt Bau- Und Architektenrecht Rechtsanwalt Simon Parviz
Marktstraße 9
35075 Gladenbach
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Fachanwalt Bau- Und Architektenrecht Rechtsanwalt Tobias Weiss
Dreifaltigkeitsplatz
84028 Landshut
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Fachanwalt Bau- Und Architektenrecht Rechtsanwältin Dr. Eva Feldmann
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44267 Dortmund
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Fachanwalt Bau- Und Architektenrecht Notar und Rechtsanwalt Thomas Purrmann
Nordring 12
59423 Unna
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Fachanwalt Bau- Und Architektenrecht Rechtsanwalt Volker Baum
Neuendorfstr. 18 a (im TZV)
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Fachanwalt Bau- Und Architektenrecht Rechtsanwalt Andreas Becker
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30159 Hannover
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Fachanwalt Bau- Und Architektenrecht Rechtsanwalt Dr. Wolfram Siemens
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Fachanwalt Bau- Und Architektenrecht Rechtsanwalt Torsten Vogel
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Fachanwalt Bau- Und Architektenrecht Rechtsanwalt Dr. jur. Friedhelm Müller
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33647 Bielefeld
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Fachanwalt Bau- Und Architektenrecht Rechtsanwalt Bernd Andresen
Gerhart-Hauptmann-Straße 3
18055 Rostock
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Fachanwalt Bau- Und Architektenrecht Rechtsanwalt Christoph Conze
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Bau- Und Architektenrecht

Bau- und Architektenrecht umfasst die Gesamtheit der für die Bebauung von Grundstücken gültigen Vorschriften. Die Vorschriften können sowohl aus dem Privatrecht bzw. BGB als auch aus dem öffentlichen Recht kommen. Themenbeispiele für die Ratgeberartikel in dieser Rubrik sind: Bauvertragsrecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung...

"Schaffe, schaffe, Häusle baue", ist ein beliebtes Motto in Deutschland. Vor dem Häusle-Bau stehen aber in Deutschland zum einen die Bauanträge und sonstige Verwaltungsvorgänge und zum anderen der private Bau-Vertrag. Die rechtlichen Aspekte des Baus stellen den Bauherrn oft vor nicht vorhergesehene Probleme. Lesen Sie hier, welche Punkte beim privatrechtlichen Bauvertrag beachtet werden sollten. Bevor mit dem Bau begonnen werden kann, muss zunächst ein Bauvertrag abgeschlossen werden. Dieser Bereich wird unterschätzt. Tatsächlich ist dies aber der wichtigste Teil, denn hier werden die Weichen für die spätere "Abwicklung" gestellt. Die Kenntnis der unterschiedlichen Vertragsausgestaltungen und besonderen Vertragsformen ist eine wichtige Voraussetzung für die reibungslose Umsetzung des Vertrages. Deshalb werden hier zunächst die wichtigsten Formen des Bauvertrages dargestellt.

Der Architektenbau stellt die einfachste Form des Bauvertrages dar. Charakteristisch für ihn ist, dass sich der Bauherr selbst um alles kümmert. Er lässt sich vom Architekten den Bau planen (Werkvertrag) und sorgt dann selbst für die Finanzierung (schließt mit der Bank einen Darlehensvertrag ab). Er wählt dann ebenfalls die einzelnen Bauunternehmer aus und schließt mit ihnen Verträge über die Erstellung des Bauwerkes. (Werkverträge, für die meistens die Verdingungsordnung für Bauleistungen gilt). Vorteile hat diese Form des "Bauvertrages" sicherlich insoweit, als sich der Bauherr selbst seine Vertragspartner aussuchen kann. Soweit er sich in der Branche auskennt, kann dies ein Garant für die Qualität seines Hauses darstellen. Problematisch ist diese Form des Bauvertrages sicherlich für Bauherrn, die zeitlich sehr eingebunden sind. Der Bauherr muss für die Organisation der beteiligten Unternehmen sorgen, sofern dies nicht der Architekt tut. Des Weiteren führt die Fülle von Ansprechpartnern häufig zu Verwirrungen.