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Rechtsanwalt im Ausländerrecht

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Ausländerrecht

Ausländerrecht behandelt das Recht betreffend Nichtdeutscher. Keine Ausländer sind außer deutschen Staatsangehörigen auch Statusdeutsche (Flüchtlinge oder Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit). Ausländerrecht ist Öffentliches Recht bzw. Verwaltungsrecht. Themenbeispiele für Rechtsfragen in dieser Rubrik sind: Aufenthaltserlaubnis, Zuwanderungsgesetz, Staatsangehörigkeit, Asyl, Abschiebung, Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltsgenehmigung, Einbürgerung, doppelte Staatsbürgerschaft, Kontingentflüchtlinge...

Die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit befreit den Ausländer von allen gesetzlichen Nachteilen, die die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes für alle Ausländer wegen ihrer fremden Staatsangehörigkeit regeln. So kann ein Deutscher z.B. naturgemäß nicht ausgewiesen werden. Der Familiennachzug zu einem Deutschen unterliegt anderen - für den Nachziehenden günstigeren - Regelungen als der Familiennachzug zu einem Ausländer. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit ist der unbeschränkte Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt verbunden. Folge der deutschen Staatsangehörigkeit ist zudem der Erwerb der Unionsbürgerschaft. Damit erlangt der Eingebürgerte die Rechte, die die EU-Bürger in der Europäischen Union haben. Auch sind bestimmte berufliche Karrieren in Deutschland nur mit deutscher Staatsangehörigkeit möglich, z.B. die Verbeamtung, da grundsätzlich nur Deutsche verbeamtet werden können (§ 7 Bundesbeamtengesetz [BBG])..

Einbürgerung mit Anspruch nach 8 Jahren (§ 10 StAG) Die sicherste Einbürgerungsmöglichkeit stellt § 10 StAG zur Verfügung. Diese Norm gibt dem Antragsteller einen Anspruch. Liegen die Voraussetzungen vor, muss eingebürgert werden.

Ausländer, die in Deutschland eine Beschäftigung ausüben möchten, müssen sich grundsätzlich zunächst eine Arbeitsgenehmigung besorgen. Diese wird vom zuständigen Arbeitsamt erteilt. Genehmigungspflichtig sind alle Beschäftigungen nichtselbständiger Art. Die Arbeitsgenehmigung kann in zwei Formen erteilt werden: als Arbeitsberechtigung oder als Arbeitserlaubnis.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben ausländische Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Erteilung einer Arbeitsberechtigung. Sie müssen dazu folgende Kriterien erfüllen: * Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis * Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland seit fünf Jahren oder ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland seit sechs Jahren * Beschäftigung zu gleichgünstigen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare deutsche Arbeitnehmer Die Arbeitsberechtigung wird in der Regel unbefristet und ohne betriebliche, berufliche und regionale Beschränkungen erteilt.