Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Anwaltssuche » Reiserecht

Reiserecht 71282

Reiserecht ist das bei Reiseverträgen anwendbare Recht. Es beinhaltet Themen wie Stornierung, Pauschalreise, Flugverspätung, Rücktrittskosten und weitere Themen rund um den Urlaub, Flug und Hotel.


Rechtsanwalt im Reiserecht

Rechtsanwälte für Reiserecht finden Sie bei 123recht.net mit ausführlichen Profilen und Bewertungen. Die folgenden Rechtsanwälte sind auf das Reiserecht spezialisiert.


Name
Anschrift
Partner
Telefon-
beratung
Direkt-
anfrage
Reiserecht Rechtsanwalt Stefan Steininger
Bewertung:
Brennereistr. 1
71282 Hemmingen
Telefonberatung
Rechtsberatung

Reiserecht

Ihre Rechte bei Pauschalreisen - Das Gesetz sieht für den Reisenden mehr Rechte vor, als man denkt. Wir zeigen Ihnen, wie diese Rechte richtig geltend gemacht werden und in welchem Fall Sie auf welches Recht zurückgreifen sollten.

Damit Rechte des Reisevertragsgesetzes geltend gemacht werden können, muss dieses überhaupt anwendbar sein. Nicht jede Reise, die Sie unternehmen, ist im Gesetz geregelt. Das Reisevertragsgesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch beinhaltet vom Werkvertrag abweichende Vorschriften. Es ist dann einschlägig, wenn ein Reiseveranstalter von sich aus verschiedene Leistungen in Aussicht stellt, diese zusammenfasst und ein solches Paket zu einem einheitlichen Preis anbietet. Die Vorschriften für derartige Pauschalreisen sollen den Reisenden schützen und sind zwingend. Abweichende Regelungen durch Individualvereinbarungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Nachteil des Reisenden sind nichtig.

Die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes enthalten z.B. Regelungen bezüglich Erhöhungen des Reisepreises, Rücktrittsrechte, Kündigung sowie eines Sicherungsscheins im Falle des Konkurses des Veranstalters. Weiterhin sind die Rechte des Reisenden bei mangelhafter Leistung des Reiseveranstalters festgelegt (Gewährleistung). Bei Reisepaketen bzw. Pauschalreisen von deutschen Reiseveranstaltern gilt grundsätzlich das deutsche Reisevertragsrecht, unabhängig davon, in welchem Land die Reiseleistungen erbracht werden. Werden von einem deutschen Reiseveranstalter z.B. Leistungen eines tunesischen Hoteliers zugestanden, muss der Reiseveranstalter für das Verhalten des Hoteliers vor Ort geradestehen. Bei anderen Vertragstypen (z.B. Mietvertrag) ist zu differenzieren. So gilt für einen Mietvertrag über eine Wohnung im Ausland zwischen zwei Deutschen das Recht des jeweiligen Landes. Geklagt wird dann auch nur vor dem zuständigen Gericht des Auslands.