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Kaufrecht Rechtsanwalt Robert Weber
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Kaufrecht

Die Rechtsvorschriften, die Rechte und Pflichten regeln, die mit Kaufverträgen einhergehen. Dazu zählt insbesondere auch die Gewährleistung bei Fehlern an der Kaufsache. Themenbeispiele für Ratgeberartikel in dieser Rubrik: Kauf, Kaufvertrag, Willenserklärung, Irrtum, Minderung, Wandlung, Rücktritt, Gewährleistung, Fehler, Mangel, Nachbesserung, Garantie, Erfüllungsort, Auto, Gebrauchtwagen, Autokauf...

Mehr Rechte beim Kauf - Haftung für Werbung - Vor jedem Kauf steht zumeist die Information. Informationen beziehen wir alle aus der Werbung. Bisher konnte uns die Werbung in bezug auf die beworbenen Produkte vieles versprechen und dann nicht halten. Dies ändert sich durch das neue Schuldrecht. Seit dem 01.01.2002 können Sie als Käufer einer Sache verlangen, dass das Produkt alles das kann, was Ihnen in der Werbung versprochen wurde. Hierbei ergibt sich jedoch eine kleine Einschränkung: Ein Versprechen der Werbung, das so ausgefallen ist, dass man sie gar nicht glauben konnte oder durfte, kann von Ihnen nicht eingefordert werden.
Nach der Information oder Werbung folgt der Kauf. Früher war dies einer der problematischsten Schritte beim Abschluss eines Kaufvertrages. Durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), oder auf Deutsch das "Kleingedruckte" versuchte sich der Verkäufer so weit wie möglich von seiner Haftung zu verabschieden. Diesem Treiben schiebt das neue Schuldrecht einen Riegel vor. Die Möglichkeit, die gesetzlichen Vorschriften durch allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige vertragliche Absprachen abzuändern, ist im Bereich eines Geschäfts mit dem "Privatmann" so gut wie ausgeschlossen. Dies liegt an dem Inhalt der europäischen Richtlinie, die mit dem neuen Schuldrecht umgesetzt wird. Die europäische Richtlinie sieht nämlich vor, dass alle Vertragsklauseln, durch die in der Richtlinie gewährte Rechte außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden, für den Verbraucher nicht bindend sind. Da nun das neue deutsche Schuldrecht an die europäische Richtlinie angelehnt ist, würden alle vertraglichen Vereinbarungen, die gegen das neue Schuldrecht verstoßen würden, auch gegen die Richtlinie verstoßen und damit keine Gültigkeit haben.