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Rechtsanwalt im Internationales Recht
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Berlin Internationales Recht
Das Recht anderer Länder oder die Rechtsnormen, die dann Anwendung finden, wenn Staaten interagieren oder Handlungen, Geschäfte etc. über ein bestimmtes Land hinaus Wirkung haben. Man kann zwischen Internationalem Recht bzw. Völkerrecht und dem Internationalem Privatrecht unterscheiden. Eine typische Frage des internationalen Privatrechts etwa wäre, welches Recht bei einer Ware, die bei einem französischen Versandhändler an einen Deutschen verkauft wurde, der in England residiert, angewandt wird. Französisches Privatrecht, deutsches Privatrecht, englisches Privatrecht oder vielleicht etwas dazwischen oder von allem etwas? Typische Rechtsfragen, die Internationales Recht betreffen, drehen sich um Themen wie: Völkerrecht, Weltraumrecht, Internationales Privatrecht (IPR), Sammelklagen, angelsächisches Recht, das Rechtssystem der USA, Genfer Konvention, Exportgeschäfte, Firmen etc.
Der Begriff Völkerrecht (international law) beschreibt das internationale Recht zwischen den verschiedenen Nationen. Völkerrechtssubjekte, also Täger von Rechten und Pflichten, können neben den Nationen auch Organisationen wie das Rote Kreuz oder die Vereinten Nationen (UNO) sein, deren Charta zu einer der wichtigsten Satzungen des Völkerrechts geworden ist. In zunehmenden Maße dient das Völkerrecht auch dem Schutz des Individuums in Form von Menschenrechtskonventionen.Das Völkerrecht umfasst: * den zwischenstaatlichen Verkehr wie zum Beispiel Diplomatie
* Völkervertragsrecht
* das von einzelnen Staaten begangene Unrecht
* die Streitschlichtung und Gerichtsbarkeit
* Hoheitsrecht zu Land, Luft und Wasser
* die Rechtsstellung von staatsfremden und nationalen Minderheiten
* Kriegsrecht und Verfahren in Konfliktsituationen
* Menschenrechte