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Das Arbeitsrecht besitzt in der heutigen Zeit eine große Bedeutung. Oft kommt man schon während der Schul- oder Studienzeit beim Jobben damit in Berührung. Als Berufstätiger sind Kenntnisse der wesentlichen arbeitsrechtlichen Regelungen in jedem Fall notwendig. Geregelt werden im Arbeitsrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es soll vor allem dem Schutz des Arbeitnehmers dienen. Allgemein üblich ist deshalb die Definition des Arbeitsrechts als "Sonderrecht der Arbeitnehmer" Einzuordnen ist dieses Rechtsgebiet in den Bereich des Zivilrechts. Es gibt allerdings kein abgeschlossenes "Arbeitsgesetzbuch". Statt dessen sind arbeitsrechtliche Regelungen auf eine Vielzahl von Gesetzen verstreut und werden entscheidend von der Rechtsprechung der Gerichte geprägt. Die für Arbeitnehmer wichtigsten Bestimmungen lassen sich im BGB (§§ 611 ff.), dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) finden. Das Arbeitsrecht kann man in zwei große Bereiche unterteilen: Das so genannte Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem einzelnen Arbeitgeber. Als Kollektivarbeitsrecht wird das Recht der Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Betriebsräte bezeichnet. Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nicht auszuräumen sind, führen vor das Arbeitsgericht. Im Vergleich zum normalen Zivilrechtsverfahren sind im Arbeitsrechtsverfahren einige Besonderheiten zu beachten, die meist eine Beschleunigung der Entscheidung bezwecken. Die meisten Probleme im Arbeitsrecht treten zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf. Deshalb wird sich 123recht.net im Folgenden schwerpunktmäßig mit genau diesen Schwierigkeiten des Individualarbeitsrechts beschäftigen.
Eingeschränkt wird durch das Kündigungsschutzrecht die Möglichkeit des Arbeitgebers, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Dagegen wird das Recht der Arbeitnehmer, eine Kündigung auszusprechen, nicht beeinflusst. Vielfach wird davon ausgegangen, dass jeder Arbeitnehmer in den Genuss des Kündigungsschutzes kommt. Diese Annahme ist jedoch falsch. Es gibt Fälle, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt und sowohl vom Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer "frei" gekündigt werden kann.
jeder Arbeitnehmer hat in jedem Jahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Arbeitgeber muss ihn daher für eine bestimmte Zeit von der Arbeitspflicht freistellen. Urlaub ist zur Erholung des Arbeitnehmers bestimmt. Deshalb darf während des Urlaubs keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden, die diesem Zweck zuwiderläuft. Anzunehmen wäre dies bei einer entgeltlichen Tätigkeit, die annähernd an die Arbeitszeit des normalen Arbeitsverhältnisses heranreicht. Ansonsten kann der Arbeitnehmer frei entscheiden, wie und wo er seine Urlaubszeit verbringt.