Hallo zusammen,
mir ist ein 11 Jähriges Kind in die linke Seite meines Autos gefahren als ich eine Fußgänger Ampel bei Grün passiert habe (ihm ist nichts passiert außer ein paar Schrammen). Die Ampel war für mich schon länger als 5 Sekunden grün ( und für ihn mehr als 30 Sekunden rot). Als ich auf der Mitte des Überweges war, krachte mir der Junge in die Seite. Ich konnte Ihn nicht sehen, da das Auto links neben mir die Sicht auf den Jungen versperrte hat. Das Fahrzeug hat für den Jungen gebremst. Ich war für diesen Vorgang schon zu weit. Ich habe keine Vorstellung, wie ich dem Unfall hätte ausweichen können. Die Versicherung sieht das leider anders. Sie sieht hier keine höhere Gewalt im Sinne des Gesetzgebers (§7,Abs. 2 StVG
). Sie schreibt, dass dieses ganz normal im Straßenverkehr ist, und ich immer damit rechnen muss das so etwas passiert. Sie geben mir damit eine Mitschuld von 20% und berufen sich auf eine gesetzlich geregelte Betriebsgefahr. Dabei soll berücksichtigt sein, dass es ein 11 jähriges Kind gewesen ist. Ist das Rechtens, oder ist das die Zeit einen Anwalt anzurufen?
Vielen Dank für die Hilfe
11 jähriges Kind fähr mir ins Auto
5. September 2011
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Frage vom 5. September 2011 | 17:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
11 jähriges Kind fähr mir ins Auto
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 5. September 2011 | 17:52
Von
Status: Lehrling (1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Das Verhalten der Versicherung ist nicht zu beanstanden.
Die Haftung aus der Betriebsgefahr, damit muß man leben, es ist der Preis den man zahlt, das man keine Kfz im Straßenverkehr führt.
Du hast noch Glück gehabt, wäre das Kind ein Jahr jünger, hättest du den ganzen Schaden bezahlen müssen.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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