>11 Mon. Vorauszahlung wird nicht zurückerstattet
Also wenn ich das richtig verstehe, kann man den Vertrag zwar monatlich Kündigen, muss aber immer für 1 Jahr bezahlen, und bei der Unterjährigen Kündigung gehen die restlichen Beiträge flöten.
Somit hat man Faktisch nur eine Jährliche Kündigungsfrist, wenn man nicht drauflegen will.
Dies war bereits bei Vertragsschluss bekannt und wurde so aktzeptiert.
Somit sehe ich hier als einzigsten Ausweg 305c BGB. Kann man jedoch nicht nachweisen, dass einem das bis zum schluss unbekannt war, wird man vor Gericht hinten runterfallen.
Hätte man zum 12 anstelle zum 13 Monat gekündigt, würde sich das ganze anders darstellen.
Je nach Domäne wird der Hoster auch nachweisen, dass er tatsächlich für 24 Monate kosten hat, denn einige Registrare lassen Domains nur Jährlich kündigen.
-- Editiert Lifeguard am 10.06.2012 13:34
von Lifeguard am 10.06.2012 13:33
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