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10h Flugverspätung - Entschädigungspflicht?

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10h Flugverspätung - Entschädigungspflicht?

Hallo liebe Community,

ich war vom 20.06-05.07 in Florida Urlaub machen. Mein Rückflug hatte fast 10h Verspätung und nun möchte ich wissen, ob ich Entschädigungsansprüche geltend machen kann und wenn ja, dann wo und wie am besten.

Am 05.07. sollte der Rückflug von MIA um 16.30Uhr (lokaler Zeit) starten. Als dann endlich Check-In began, wurde uns mitgeteilt, dass der Flug sich um 10h verspätet und erst 02.15Uhr (l.Z.) geht. Uns wurde gleich ein Hotel gebucht und eine 25$-Essensmarke rausgegeben. Auf meine Frage, ob ich es schriflich bekomme, dass der Flug sich verspätet, was meine Rechte sind etc. konnten sie mir nichts geben...

Gebucht habe ich den Flug über L'TUR allerdings nur Flug ohne Hotelübernachtung. Die Gesellschaft war AirBerlin.

Ankunfsort sollte TXL sein, wo ich letztendlich 9,5h später angekommen bin als geplant.

Die Ursache für die Verspätung war, ich zitiere die Worte des Piloten der neuen Maschine "...die Maschine, die abfliegen sollte war kaputt und ist einfach liegengeblieben. Es musste erst auf eine andere Maschine, die auch Verspätung hatte und aus Bangkok kam, gewartet werden...".

Was lässt sich jetzt an meiner Stelle machen?
Ich würde für Ratschläge sehr dankbar sein!!

MFG CollinsAV

-- Editiert am 08.07.2011 10:34

-- Editiert am 08.07.2011 10:35


von CollinsAV am 08.07.2011 10:32
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>10h Flugverspätung - Entschädigungspflicht?
Theorie:
Sie haben Anspruch auf EUR 600,- Ausgleichsleistung pro Person (Artikel 7 EU Fluggastverordnung 261/2004). Ab 3h Verspätung gilt der Flug laut EUGH (C-402/07 und C-432/07) als annuliert.
Air Berlin ist eine EU-Fluggesellschaft, deshalb greift hier die Fluggastverordnung.
Technische Defekte ("war kaputt und ist einfach liegengeblieben") sind keine außergewöhnlichen Umstände. Das ist der primäre Grund, die Sache mit Bangkok und die Ursachen dafür sind irrelevant.

Praxis:
Air Berlin wird nichts zahlen, sondern sich höchstens nach 3maliger Aufforderung entschuldigen für die Verspätung(!).
Hier muss man den Anspruch auf den Rechtsweg einfordern. Entweder über ein auf Fluggastrechte spezialisiertes Inkassobüro (Namen werde ich hier nicht nennen) oder über einen Anwalt. Das zuständige Gericht ist das Gericht, welches für den Ort Berlin Tegel zuständig ist.

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von Steffen Meier am 08.07.2011 10:57
Status: Philosoph (688 Beiträge)
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