10.000€ Unterhaltsvorschuss-Nachzahlung nach 14 Jahren. Und jetzt?

27. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
KaMi2015
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
10.000€ Unterhaltsvorschuss-Nachzahlung nach 14 Jahren. Und jetzt?

Hallo zusammen,
Es geht hierbei um meinem Partner, dem ich gerne helfen würde. Vielleicht weiß ja jemand Rat.

Mein Freund ist vor 14 Jahren mit seiner Exfreundin Vater geworden, diese brach den Kontakt kurz nach der Entbindung zu ihm ab und äußerte, dass sie auch keinerlei Geld oder Unterstützung von ihm bräuchte. Seitdem hörten die beiden nichts mehr voneinander. Es erreichte ihn auch keine Post seitdem.

Nun kam vor einer Woche ein Brief vom Gerichtsvollzieher, dass mein Freund dem deutschen Staat nun knapp 10.000€ Unterhaltsvorschuss, der vor gut 10 Jahren an besagte Exfreundin geleistet wurde, schuldig sei. Ende dieser Woche, soll mein Freund dort vorstellig werden und sich dazu äußern.

Jetzt ist sein Problem natürlich jenes, dass er diese Summe nicht hat. Eine Tilgung in Raten kann wohl offenbar (laut Gesetzen die wir ergoogelt haben) nur in maximal 12 Raten angeboten werden, was etwa 700€ monatlich für meinen Freund hieße. So viel Geld verdienen wir bei weitem nicht. Eine andere Möglichkeit wäre, dass er eine Vermögensauskunft abgibt und damit aussagt, dass er kein Geld hat.

Tatsächlich hat er sich seit knapp 3 Jahren mit Schweiß und Blut selbständig gemacht und ein kleines 1-Mann-Unternehmen aufgebaut - verdient bislang allerdings nur knapp 1000€ netto im Monat. Ich bin Auszubildende in der Altenpflege. Das Geld fließt also nicht gerade in Strömen bei uns.

Wenn mein Freund nun allerdings eine Vermögensauskunft abgibt, wird er vermutlich sein Gewerbe abmelden müssen. Und dann? Hartz-4? Er war Jahre nicht mehr Angestellter und ist mittlerweile Mitte dreißig. Hat generell einen sehr abenteuerlichen Lebenslauf, da er zum Typ "Aussteiger" gehört. Sein Geschäft ist sein Traum und ein Wiedereinstieg ins "normale" Berufsleben schwierig.

Jetzt fragen wir uns - was können wir tun, oder wie könnte ich ihm helfen?

Ergänzend möchte ich sagen, dass mein Freund einige Jahre ohne festen Wohnsitz war, viel gereist ist und erst seit etwa 1,5 Jahren wieder gemeldet ist. Offenbar deshalb so spät der Brief.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13984x hilfreich)

Dein Freund hat Dir bestimmt nicht alles erzählt. Entweder die Unterhaltsvorschußkasse wendet sich an ihn, da gibt es bestandskräftige Verwaltungsakte, die Bescheide sind ihm auch seinerzeit zugegangen. Oder aber, es besteht eine Beistandsschaft für das Kind. Und damit ein Titel auf der zivilrechtlichen Seite. Auch da gibt es Schriftverkehr. Oder Gerichtsurteile. Was auch immer. Wer kommt eigentlich derzeit für das Kind auf? Von Luft und Liebe wird das Kind ja wohl kaum leben. Und "Schweiss und Blut" , da kommen mir und wahrscheinlich auch allen anderen Alleinerziehenden (auch alleinerziehenden Vätern!) die Tränen der Wut hoch. Wie wärs vielleicht mal mit Verantwortung übernehmen für das, was man "angerichtet" hat und dafür "Schweiss und Blut" investieren?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KaMi2015
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also, bekommt das jetzt bitte nicht in den falschen Hals, was ich geschrieben habe.

Erstmal brach seine Exfreundin etwa ein Jahr nach der Entbindung den Kontakt ab und untersagte ihm jeden weiteren, und nicht andersherum. Bis dahin zog er das Kind mit auf, brachte das Geld nach Hause und kümmerte sich. Jeder spätere Versuch meines Freundes den Kontakt wieder aufzunehmen blieb fruchtlos. Gerichtlich etwas erwirken wollte er damals nicht. Sein letzter Stand war, dass sie sehr schnell einen neuen Partner kennen lernte und sie meinem Freund sagte, dass sie kein Geld mehr von ihm annehmen will. Auch nicht gerichtlich.

Jetzt, 14 Jahre später, plötzlich dieser Brief. Ich glaube ihm das schon, dass da vorher nichts kam. Er steht zu seinen Fehlern.

Mein Freund zahlt sogar gerne das Geld für seine Tochter, er hätte dies auch damals getan. Hierbei muss ich sogar eher sagen, dass ich es nicht ganz fair von seiner Exfreundin finde - sowas hätte man auch wirklich anders klären können. Er IST ja zahlungswillig, nur bitte nicht so. 14 Jahre später und dann so eine Summe auf einmal?

Deshalb bleibt bitte fair, es gibt immer zwei Seiten die beleuchtet werden müssen.

Er weiß dennoch, dass er Dinge versäumt hat. Das steht außer Frage.

-- Editiert von KaMi2015 am 27.06.2017 12:37

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13984x hilfreich)

Na ja, er hat sich nie gekümmert, war offensichtlich "auf Jück," und wundert sich jetzt? Zahlt er denn jetzt wenigstens regemäßig den laufenden Unterhalt?

wirdwerden

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Rein rechtlich ist es ganz einfach so, dass ein Unterhaltspflichtiger ab dem Moment Unterhalt zu zahlen hat, zu dem er dazu aufgefordert wurde. Das gilt nicht rückwirkend.
Hier sollte man sich vielleicht einen Rechtsberatungsschein beim Amtsgericht besorgen und einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Forderung aufsuchen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13984x hilfreich)

Nicht rückwirkend. Aber Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass damals kein Verwaltungsakt erlassen wurde? Das ist doch eine ganz andere Rille.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KaMi2015
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Rechtsbeistand wird er sich jetzt holen, da wird er wohl am besten beraten sein.

Wir werden sehen, was sich dann ergibt.

Lieben Gruß.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Rein rechtlich ist es ganz einfach so, dass ein Unterhaltspflichtiger ab dem Moment Unterhalt zu zahlen hat, zu dem er dazu aufgefordert wurde. Das gilt nicht rückwirkend.


Es gibt Ausnahmen, wo Unterhalt auch rückwirkend gefordert werden kann. Z. B. wenn sich der Pflichtige durch Abtauchen entzieht.

Hier geht es aber nicht um Unterhalt sondern um Unterhaltsvorschuss. Dieser ist ab Überleitungsanzeige zu zahlen.
Konnte diese nicht zugestellt werden, wurde sicherlich der öffentliche Aushang als Ersatzzustellung genutzt.

Berry

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Wenn mein Freund nun allerdings eine Vermögensauskunft abgibt, wird er vermutlich sein Gewerbe abmelden müssen. Und wo ist da der Zusammenhang?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Hier verschweigt Dir Dein Freund in der Tat ein paar Informationen.
Grundsätzlich scheint er ja bei der Geburt des Kindes die Vaterschaft anerkannt zu haben. Nach der Trennung sind mehrere Szenarien möglich. Mutter bittet den Vater um Unterhalt und wird abgewiesen. Mutter möchte Vater nicht um Unterhalt bitten und wendet sich an das Jugendamt um Unterhaltsvorschuss zu beantragen. In letzterem Fall muss Sie aber auch den Vater des Kindes angeben und das Jugendamt informiert den Vater darüber das sie jetzt mit den Unterhaltszahlungen in Vorleistung gehen und er sich auf die Rückzahlung einstellen soll. Gleichzeitig wird der Vater um Vermögensauskunft gebeten damit der dem Kind zustehende Unterhalt tituliert werden kann. Am Ende dieses Prozesses wird der monatlich geschuldete Unterhalt festgestellt und schriftlich festgehalten. Hier muss auch der Kindsvater zustimmen und unterschreiben. Mit diesem "Titel" in der Hand kann das Jugendamt bzw. der Beistand des Kindes jederzeit einen Gerichtsvollzieher losschicken.

An diesem Punkt ist Dein Freund jetzt. Es wurde bereits ein Unterhalt tituliert, dein Freund hat sich verpflichtet zu zahlen, ist aber seiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen.

Sollte kein Titel existieren, könnte man eventuell tatsächlich noch etwas an der Höhe der Rückzahlung machen aber wenn bereits einmal tituliert ist es fast unmöglich noch was zu machen.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Aber Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass damals kein Verwaltungsakt erlassen wurde?


Grundsätzlich muss die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, aus den der Gerichtsvollzieher vollstrecken muss, den Zugang beim betroffenen Vater nachweisen.
Bei einer Öffentlichen Zustellung müsste die Behörde ja auch nachweisen, dass der Vater nicht auffindbar war.

Dem Vater hätte ja früher die Möglichkeit eingeräumt werden müssen, selbst den Unterhalt zu leisten.

1. Rauskriegen, aus welchem Bescheid vollstreckt werden soll (Dieser sollte dem Gerichtsvollzieher vorliegen).
2. Über einen Anwalt die Aussetzung der Vollstreckung beim richtigen Gericht beantragen (Grund: Bescheid wurde nicht zugestellt).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13984x hilfreich)

Es ist doch zweierlei zu unterscheiden. Da ist einmal die Unterhaltsvorschußkasse, die nach öffentlichem Recht arbeitet. Da ergeht ein Verwaltungsakt, da muss nichts vom Kindsvater unterschrieben werden, und wenn der bestandskräftig ist, kann vollstreckt werden. Das macht auch nicht der zivile Gerichtsvollzieher, das macht der Vollstreckungsbeamte der Stadt. Da muss der Vater auch nicht zustimmen, er muss ja auch nicht zustimmen, wenn es z.B. um Müllgebühren geht. Da wird auch nichts unterschrieben.

Etwas anderes ist die Einrichtung einer Beistandsschaft. Da sollte der Vater unterschrieben haben. Oder aber, wenn unbekannten Aufenthaltes muss gegebenenfalls der Anspruch des Kindes auf dem Klageweg (öffentliche Zustellung) realisiert werden. Da vollstreckt dann der zivile Gerichtsvollzieher vom Amtsgericht.

Also, der Gerichtsvollzieher muss gar nichts haben. Und selbst wenn er was hat, wird er den Gang des Verfahrens materiell-rechtlich nicht überprüfen. Darf er nicht, kann er auch gar nicht, weil er nur den Titel hat. Dafür gibt es dann z.B. die Vollstreckungsabwehrklage, die allerdings nicht bei öffentlich-rechtlichen Forderungen funktioniert.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Paul29
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von KaMi2015):
Hallo zusammen,
Es geht hierbei um meinem Partner, dem ich gerne helfen würde. Vielleicht weiß ja jemand Rat.

Mein Freund ist vor 14 Jahren mit seiner Exfreundin Vater geworden, diese brach den Kontakt kurz nach der Entbindung zu ihm ab und äußerte, dass sie auch keinerlei Geld oder Unterstützung von ihm bräuchte. Seitdem hörten die beiden nichts mehr voneinander. Es erreichte ihn auch keine Post seitdem.

Nun kam vor einer Woche ein Brief vom Gerichtsvollzieher, dass mein Freund dem deutschen Staat nun knapp 10.000€ Unterhaltsvorschuss, der vor gut 10 Jahren an besagte Exfreundin geleistet wurde, schuldig sei. Ende dieser Woche, soll mein Freund dort vorstellig werden und sich dazu äußern.

Jetzt ist sein Problem natürlich jenes, dass er diese Summe nicht hat. Eine Tilgung in Raten kann wohl offenbar (laut Gesetzen die wir ergoogelt haben) nur in maximal 12 Raten angeboten werden, was etwa 700€ monatlich für meinen Freund hieße. So viel Geld verdienen wir bei weitem nicht. Eine andere Möglichkeit wäre, dass er eine Vermögensauskunft abgibt und damit aussagt, dass er kein Geld hat.

Tatsächlich hat er sich seit knapp 3 Jahren mit Schweiß und Blut selbständig gemacht und ein kleines 1-Mann-Unternehmen aufgebaut - verdient bislang allerdings nur knapp 1000€ netto im Monat. Ich bin Auszubildende in der Altenpflege. Das Geld fließt also nicht gerade in Strömen bei uns.

Wenn mein Freund nun allerdings eine Vermögensauskunft abgibt, wird er vermutlich sein Gewerbe abmelden müssen. Und dann? Hartz-4? Er war Jahre nicht mehr Angestellter und ist mittlerweile Mitte dreißig. Hat generell einen sehr abenteuerlichen Lebenslauf, da er zum Typ "Aussteiger" gehört. Sein Geschäft ist sein Traum und ein Wiedereinstieg ins "normale" Berufsleben schwierig.

Jetzt fragen wir uns - was können wir tun, oder wie könnte ich ihm helfen?

Ergänzend möchte ich sagen, dass mein Freund einige Jahre ohne festen Wohnsitz war, viel gereist ist und erst seit etwa 1,5 Jahren wieder gemeldet ist. Offenbar deshalb so spät der Brief.
Zitat (von KaMi2015):
Hallo zusammen,
Es geht hierbei um meinem Partner, dem ich gerne helfen würde. Vielleicht weiß ja jemand Rat.

Mein Freund ist vor 14 Jahren mit seiner Exfreundin Vater geworden, diese brach den Kontakt kurz nach der Entbindung zu ihm ab und äußerte, dass sie auch keinerlei Geld oder Unterstützung von ihm bräuchte. Seitdem hörten die beiden nichts mehr voneinander. Es erreichte ihn auch keine Post seitdem.

Nun kam vor einer Woche ein Brief vom Gerichtsvollzieher, dass mein Freund dem deutschen Staat nun knapp 10.000€ Unterhaltsvorschuss, der vor gut 10 Jahren an besagte Exfreundin geleistet wurde, schuldig sei. Ende dieser Woche, soll mein Freund dort vorstellig werden und sich dazu äußern.

Jetzt ist sein Problem natürlich jenes, dass er diese Summe nicht hat. Eine Tilgung in Raten kann wohl offenbar (laut Gesetzen die wir ergoogelt haben) nur in maximal 12 Raten angeboten werden, was etwa 700€ monatlich für meinen Freund hieße. So viel Geld verdienen wir bei weitem nicht. Eine andere Möglichkeit wäre, dass er eine Vermögensauskunft abgibt und damit aussagt, dass er kein Geld hat.

Tatsächlich hat er sich seit knapp 3 Jahren mit Schweiß und Blut selbständig gemacht und ein kleines 1-Mann-Unternehmen aufgebaut - verdient bislang allerdings nur knapp 1000€ netto im Monat. Ich bin Auszubildende in der Altenpflege. Das Geld fließt also nicht gerade in Strömen bei uns.

Wenn mein Freund nun allerdings eine Vermögensauskunft abgibt, wird er vermutlich sein Gewerbe abmelden müssen. Und dann? Hartz-4? Er war Jahre nicht mehr Angestellter und ist mittlerweile Mitte dreißig. Hat generell einen sehr abenteuerlichen Lebenslauf, da er zum Typ "Aussteiger" gehört. Sein Geschäft ist sein Traum und ein Wiedereinstieg ins "normale" Berufsleben schwierig.

Jetzt fragen wir uns - was können wir tun, oder wie könnte ich ihm helfen?

Ergänzend möchte ich sagen, dass mein Freund einige Jahre ohne festen Wohnsitz war, viel gereist ist und erst seit etwa 1,5 Jahren wieder gemeldet ist. Offenbar deshalb so spät der Brief.


Verstehe ich das Richtig das sich das Jugendamt seid 14 Jahren nicht bei Ihm gemeldet hat? Wenn das Jugendamt dies seid 14 Jahren nicht getan hat, ist die Verjährung eingetreten, und er muss das Geld nicht zurück bezahlen!

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