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1000€ Strafe

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1000€ Strafe

Hallo,

ich habe vor paar Wochen einen Brief bekommen, in dem ich Askunft über meine Geräte erteilen sollte. Dies habe ich gemacht, jedoch 2Tage zuspät.
Heute kamm ein Brief wo drin steht das ich jetzt 1000€ Strafe Zahlen muss weil ich nicht rechtzeitig geantwortet habe.

Zu meiner Person:
Ich wohne noch bei meinen Eltern, bin zurzeit nicht Berufstätig d.h. habe kein Einkommen.

Meine Frage:
Muss ich die 1000€ Strafe an die GEZ zahlen?

-- Editiert von ms153 am 26.11.2008 16:58


von ms153 am 26.11.2008 17:01
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>1000€ Strafe
--- editiert vom Admin


von guest123-2223 am 26.11.2008 19:06
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>1000€ Strafe
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Ich wohne noch bei meinen Eltern, bin zurzeit nicht Berufstätig d.h. habe kein Einkommen.
---

Dann wohnst Du in haeuslicher Gemeinschaft, ohne eigenes Einkommen. D.h. Du bist nicht gebuehrenpflichtig. Schreib denen einen Brief (Einschreiben - geht sonst garantiert 'verloren') und klaere die Sache auf.

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von Olliminator am 27.11.2008 07:55
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>1000€ Strafe
Erstmal Danke "Olliminator"

Habe noch ein Frage:
Muss ich denen Beweisen das ich kein Einkommen habe? Und wenn ja wie Beweise ich sowas?

MfG


von ms153 am 27.11.2008 12:43
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>1000€ Strafe
Hi, beweisen musst Du das m.E. nicht, schreib denen halt dass Du in haeuslicher Gemeinschaft mit Deinen Eltern lebst und kein Einkommen hast. Wie gesagt, als Einschreiben.

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von Olliminator am 27.11.2008 13:46
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>1000€ Strafe
Was soll denn die Rechtsgrundlage für eine Strafe von 1000,-- € sein? Da du wie du selbst sagst, kein eigenes Einkommen hast, keinen eigenen Haushalt führst und somit nicht zur Zahlung von Gebühren verpflichtet bist und also auch kein "Rundfunkteilnehmer" im Sinne der GEZ, musst du auf das Schreiben eigentlich gar nicht reagieren!

Auf welches Konto sollen die Euros denn überwiesen werden? Steht das auf dem Brief drauf? Und bis wann? Ist eine Frist angegeben? ?????


von fridolin501 am 27.11.2008 16:58
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>1000€ Strafe
Wenn ich mich richtig entsinne, sind die 1000 Euronen das maximal moegliche Bussgeld wegen nicht angemeldeter Rundfunkgeraete. Die Nichtanmeldung stellt ja eine OWi dar.

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von Olliminator am 27.11.2008 17:07
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>1000€ Strafe
Aber es ist nur dann eine OWi, wenn eigentlich eine Anmeldung erfolgen müsste. Niemand ist zur Auskunft über irgendetwas der GEZ verpflichtet, wenn er sich nicht in diese Pflicht begibt. Wenn man also keine Geräte "zum Empfang bereithält" oder nicht beitragspflichtig ist, ist man auch niemandem Rechenschaft schuldig. Man muss ja auch nicht gegenüber der Stadt/Gemeinde erklären, dass man kein eigenes Haus hat, damit man sich nicht der Hinterziehung von Grundsteuer schuldig macht.

Daher reicht es m. E., wenn man der GEZ formlos mitteilt, dass eine Gebührenpflicht nicht besteht (wenn man sich überhaupt die Zeit dafür nehmen will).


von fridolin501 am 27.11.2008 17:39
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>1000€ Strafe
Jep, seh ich genau so. Einschreiben hin, Widerspruch gegen das Bussgeld erheben und fertsch.

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von Olliminator am 27.11.2008 18:00
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>1000€ Strafe
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von guest123-2223 am 27.11.2008 18:29
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>1000€ Strafe
hallo,
ich habe ein ähnliches problem. ich lebe seit 6 jahren nicht mehr bei meinem vater und seit 3 monaten, bekomme ich briefe von der gez dorthin und das auch noch unter einem falschen namen. mein nachname wurde dort komplett falsch geschrieben. dazu kommt, dass ich bereits seit 1,5 jahren verheiratet bin und seit 3,5 jahren überhaupt nicht mehr in der nähe meines vaters lebe.
wie kommt die gez an solche daten?
muss ich auf die androhung von 1000,-€ geldstrafe reagieren, die ich zahlen soll, wenn ich mich nicht melde?

lg


von fynnpotsdam am 03.12.2008 13:01
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