1000€ Anwaltgebühren normal?

30. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Josias
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
1000€ Anwaltgebühren normal?

Ich wurde vor einer Weile wegen gewerblichen Betrug verurteilt. Der Schaden betrug 2600€ und ich hatte 5 Leute betrogen. Ich war 2x max 1 Stunde bei meinem Anwalt (Pflichtanwalt) und er war ca eine Stunde mit mir vor Gericht (2 Zeugen), dann war die Sache geklärt.

Ist das normal, das ein Pflichtverteidiger für 3 Treffen 1000€ bekommt? Insgesammt muss ich ca 1500€ zahlen. Weiß jemand wie hoch die Mindestrate pro Monat ist? Bin momentan auch auf ALG2 angewiesen.

1000€ für 3 Treffen a 1 Stunde ist echt heftig, wenn man überlegt, das ein Geringverdiener dafür 160 Stunden im Monat arbeiten muss!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Weiß jemand wie hoch die Mindestrate pro Monat ist? Und wer genau möchte gerade Geld von Ihnen? Ein Pflichtverteidiger wird von der Justizkasse bezahlt - will die Geld oder der Anwalt?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Josias
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Justizkasse möchte das Geld für den Anwalt + Urteilskosten + Versandgebühren = ca 1500€ von mir.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Tja, da gibt es keine Mindestraten - das dürfte quasi Verhandlungssache sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Josias
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man das Geld auch in gemeinnützige Arbeit umwandeln?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Nein - das ist ja keine Geldstrafe. Übrigens kann man Sie bei Nichtzahlung auch nicht einsperren.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Bei einem Wahlanwalt kostet eine Verteidigung in einem durchschnittlichen Fall 981,75 Euro.
(Grundgebühr, Vorvervahrensgebühr, Hauptverfahrensgebühr, Terminsgebühr, Postpauschale)
Dazu kommen Kopierkosten und Fahrtkosren.
1000 euro sind also nicht unrealistisch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Josias
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Nein - das ist ja keine Geldstrafe. Übrigens kann man Sie bei Nichtzahlung auch nicht einsperren.

Was hat der Staat sonst für Druckmittel?

Ich hatte aber keinen Wahlanwalt, sondern nur einen Pflichtverdeitiger.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Druckmittel:
Das was normale Gläubiger auch haben, nämlich Gerichtsvollzieher, Pfändung von Konto, Lohn oder Wertgegenständen, Offenbarungseid.

Pflichverteidigergebühren:
Die liegen ca. 20 Prozent unter den normalen Gebühren. Für 1000 € müssten also reichlich Auslagen angefallen sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Was hat der Staat sonst für Druckmittel? Kurzum - bei einem Alg-2-Empfänger hat er eher wenig Möglichkeiten, Druck zu machen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Josias
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann ja eine Aufschlüsselung für die Anwaltkosten beantragen. Die Frage ist dann nur, ob ich die ganzen Auslagen als Laie überhaupt nachvollziehen kann und wenn ich was entdeck, was nicht ganz passt, wie soll ich dann das Gegenteil beweisen!? Wenn ich jetzt noch einen Anwalt die Sache überprüfen lass, dann wird die ganze Sache ja noch teurer.

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Die Frage ist dann nur, ob ich die ganzen Auslagen als Laie überhaupt nachvollziehen kann Na, wie wäre es denn, wenn Sie das dann einfach im Unterforum "Standesrecht" einstellen würden? Kostet Sie keinen Cent...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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