Ich wurde vor einer Weile wegen gewerblichen Betrug verurteilt. Der Schaden betrug 2600€ und ich hatte 5 Leute betrogen. Ich war 2x max 1 Stunde bei meinem Anwalt (Pflichtanwalt) und er war ca eine Stunde mit mir vor Gericht (2 Zeugen), dann war die Sache geklärt.
Ist das normal, das ein Pflichtverteidiger für 3 Treffen 1000€ bekommt? Insgesammt muss ich ca 1500€ zahlen. Weiß jemand wie hoch die Mindestrate pro Monat ist? Bin momentan auch auf ALG2 angewiesen.
1000€ für 3 Treffen a 1 Stunde ist echt heftig, wenn man überlegt, das ein Geringverdiener dafür 160 Stunden im Monat arbeiten muss!
1000€ Anwaltgebühren normal?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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Weiß jemand wie hoch die Mindestrate pro Monat ist? Und wer genau möchte gerade Geld von Ihnen? Ein Pflichtverteidiger wird von der Justizkasse bezahlt - will die Geld oder der Anwalt?
Die Justizkasse möchte das Geld für den Anwalt + Urteilskosten + Versandgebühren = ca 1500€ von mir.
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Tja, da gibt es keine Mindestraten - das dürfte quasi Verhandlungssache sein.
Kann man das Geld auch in gemeinnützige Arbeit umwandeln?
Nein - das ist ja keine Geldstrafe. Übrigens kann man Sie bei Nichtzahlung auch nicht einsperren.
Bei einem Wahlanwalt kostet eine Verteidigung in einem durchschnittlichen Fall 981,75 Euro.
(Grundgebühr, Vorvervahrensgebühr, Hauptverfahrensgebühr, Terminsgebühr, Postpauschale)
Dazu kommen Kopierkosten und Fahrtkosren.
1000 euro sind also nicht unrealistisch.
Zitat:Nein - das ist ja keine Geldstrafe. Übrigens kann man Sie bei Nichtzahlung auch nicht einsperren.
Was hat der Staat sonst für Druckmittel?
Ich hatte aber keinen Wahlanwalt, sondern nur einen Pflichtverdeitiger.
Druckmittel:
Das was normale Gläubiger auch haben, nämlich Gerichtsvollzieher, Pfändung von Konto, Lohn oder Wertgegenständen, Offenbarungseid.
Pflichverteidigergebühren:
Die liegen ca. 20 Prozent unter den normalen Gebühren. Für 1000 € müssten also reichlich Auslagen angefallen sein.
Was hat der Staat sonst für Druckmittel? Kurzum - bei einem Alg-2-Empfänger hat er eher wenig Möglichkeiten, Druck zu machen.
Ich kann ja eine Aufschlüsselung für die Anwaltkosten beantragen. Die Frage ist dann nur, ob ich die ganzen Auslagen als Laie überhaupt nachvollziehen kann und wenn ich was entdeck, was nicht ganz passt, wie soll ich dann das Gegenteil beweisen!? Wenn ich jetzt noch einen Anwalt die Sache überprüfen lass, dann wird die ganze Sache ja noch teurer.
Die Frage ist dann nur, ob ich die ganzen Auslagen als Laie überhaupt nachvollziehen kann Na, wie wäre es denn, wenn Sie das dann einfach im Unterforum "Standesrecht" einstellen würden? Kostet Sie keinen Cent...
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