Hallo!
Habe folgendes Problem: Als gewerblicher Verkäufer habe ich versehentlich einen Gasherd im Wert von ca. 599 EUR als SOFORTKAUF für 1,00 EUR bei eBay
eingestellt anstatt einer AUktion mit einem Startpreis von 1,00 EUR .
Dies habe ich aber leider erst am nächsten Morgen gemerkt, als es schon zu spät war: Der Artikel war für 1,00 EUR verkauft. (Eigentlich sollte er ja AB 1,00 EUR als AUktion laufen).
Habe ich irgendeine Chance, dem Käufer den Artikel nun für diesen Preis nicht liefern zu müssen??? (Der Käufer besteht nun auf den Kauf)
Danke schon einmal für die Antworten!
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1,00 EUR Sofortkauf statt Startpreis für Auktion
9. März 2010
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Frage vom 9. März 2010 | 10:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
1,00 EUR Sofortkauf statt Startpreis für Auktion
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 9. März 2010 | 11:29
Von
Status: Master (4223 Beiträge, 1424x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Habe ich irgendeine Chance, dem Käufer den Artikel nun für diesen Preis nicht liefern zu müssen??? (Der Käufer besteht nun auf den Kauf) <hr size=1 noshade>
Ja sicherlich, sogar eine sehr gute - Anfechtung heißt das Zauberwort.
http://www.123recht.net/Verk%C3%A4ufer-beruft-sich-auf--119-BGB-__f171353.html
Amtsgericht Lahnstein - Az: 2 C 471/04 - Urteil vom 15.12.2004
http://www.ra-kotz.de/internetauktion22.htm
AG Stollberg Urteil vom 30.03.2006 3 C 0535/05
http://www.jurpc.de/rechtspr/20060092.pdf
AG Bremen, Urt. v. 25.05.2007 – 9 C 142/07
http://www.lawcommunity.de/volltext/289.html
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#2
Antwort vom 9. März 2010 | 13:00
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
In dem Fall dürfte dem K auch kein Schadensersatz nach §122 BGB
zustehen, weil er wohl nicht nach Treu und Glauben darauf vertrauen konnte, so ein offensichtlicher Irrtum sei in Wahrheit doch so gewollt gewesen.
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#3
Antwort vom 9. März 2010 | 13:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank schon einmal für die Antworten! Ich habe das dem Käufer nun so mitgeteilt und hoffe auf ein gutes Ende...
Lieber Gruß
Olli
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