1 Vorstandsmitglied - 2 Ämter ?

12. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
stella09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
1 Vorstandsmitglied - 2 Ämter ?

Schriftführer und stellvertr. Vorsitzender sind zum 31.12.14 zurückgetreten, für den stellvertr. Vorsitzenden hat sich ein Nachfolger gefunden der sich jetzt bei der kommenden MV zur Wahl stellt, für den Schriftführer leider nicht.

Lt. Satzung besteht der Vorstand aus dem
- 1. Vorsitzenden
- stellvertretenden Vorsitzenden
- Schatzmeister
- Schriftführer
- bis zu 2 weiteren Mitgliedern (bei uns derzeit Sport- und Jugendwart)

„(3) Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1. Vorsitzenden und der stellvertretende Vorsitzenden.
(4) Vorstand wird durch den Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes im Amt. Vorstandsmitglieder können ihr Amt jederzeit niederlegen, sofern dies nicht zur Unzeit erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsperiode aus, so ist vom Vorstand für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzu zu wählen. Scheiden der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende während einer Amtszeit aus, so übernimmt der stellvertretende Vorsitzende bzw. der 1. Vorsitzende bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung, die die Ergänzungswahl durchführt, das Amt.
(5) Verschiedene Vorstandsämter können von einer Person nur dann wahrgenommen werden, wenn ein Vorstandsmitglied frühzeitig ausscheidet und dieses Amt durch eine Nachwahl nicht besetzt werden kann. Das gilt jedoch nur bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Insbesondere können jedoch Vorstandsmitglieder kein weiteres Amt in einem Aufsichtsorgan des Vereines wahrnehmen."


Die Satzung legt keine Aufgabenbereiche für die einzelnen Ämter fest, diese wurden durch den Vorstand verteilt. Die Satzung macht ausserdem keine Angaben zu einer Personalunion – weder im positiven noch im negativen Sinne.

Wenn sich bis zur MV keine weitere Person findet, würde sich der Sportwart zu seinem bisherigen Amt zusätzlich auch als Schriftführer zur Verfügung stellen.

Nun meine Fragen:
Ist dies rechtlich/satzungsgemäß überhaupt möglich? Wenn ja, was gibt es dabei zu beachten?

Wer führt die Wahl durch: der Vorstand oder die Mitgliederversammlung?
Denn lt. Satzung ist bei vorzeitigem Ausscheiden vom Vorstand für den Rest der Amtszeit (hier noch 2 Jahre) ein neues Mitglied hinzu zuwählen. Wäre das auch hier anzuwenden?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Hast du die Satzung auch ganz gelesen?

quote:
Verschiedene Vorstandsämter können von einer Person nur dann wahrgenommen werden, wenn ein Vorstandsmitglied frühzeitig ausscheidet und dieses Amt durch eine Nachwahl nicht besetzt werden kann. Das gilt jedoch nur bis zur nächsten Mitgliederversammlung.


d.h. der Vorstand kann beschließen, das der Sportwart BIS zur MV auch das Amt des Schriftführer wahrnimmt. Auf der nächsten MV muss aber zwingend eine Neubesetzung erfolgen.

Der Vorstand könnte eine Person ohne Amt wählen, die würde dann den Rest der Amtszeit das Amt inne haben (ich halte diese Regelung übrigens für etwas problematisch in Verbindung mit den 4 Jahren Amtszeit; man sollte eigentlich generell auf der MV erforderliche Nachwahlen durchführen, wie für Vorsitzenden / stv. Vorsitzenden auch vorgesehen; aber das ist ja hier nicht das Thema).


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#2
 Von 
stella09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun stellt sich aber bei der nächsten MV kein Kanditat zur Verfügung. Was dann?

Könnte die Mitgliederversammlung beschließen, Sport- und Jugendwart zusammenzulegen bzw. das Amt des Sportwarts in dieser Form abzuschaffen (beide sind namentlich nicht in der Satzung genannt, es heißt nur bis zu 2 weitere)?
Der damit ehemalige Sportwart stellt sich als Schatzmeister zur Wahl und der Vorstand verteilt die Aufgaben unter den anderen VS-Posten neu. Die Aufgabenbereiche sind ja satzungsgemäß nicht an die Ämter gebunden.
Wäre dies denkbar?

Wenn ein Vorstandsposten wie hier während der Amtszeit neu besetzt werden muss - erfolgt dann die Wahl nur für die restliche Amtszeit oder beginnt diese mit der Wahl für diese Amt komplett neu? d.h. Schatzmeister wäre immer 2 Jahre nach den anderen VS-Posten neu zu wählen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Das der Sportwart nur noch Schatzmeister ist, wäre durchaus eine Lösung.
Schriftführer habt ihr dadurch aber immer noch keinen.

Die Mitgliederversammlung muss dazu auch gar nicht die Abschaffung des Sportwartes beschließen, sondern es wird einfach keiner mehr gewählt (weil sich niemand zur Wahl stellt). Das ist insofern ein Unterschied, als dass die Mitgliederversammlung dann auch nicht "verhindern" kann, dass der Vorstand nur noch aus 5 Personen besteht.

Zur Amtszeit: generell würde die Wahl wieder für 4 Jahre bestehen. Da es natürlich sinnvoller ist, alle Wahlen im gleichen Turnus durchzuführen, sollte man auch in diesem Punkt ggfls. die Satzung entsprechend ändern.

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