>1,- Sofort-Kauf Angebot bei ebay aus Versehen
Z.B.
Hiermit fechte ich den mit Ihnen bei Ebay am xx.xx.2004 geschlossenen Kaufvertrag über die Sache X nach
§ 119 BGB aufgrund Irrtums an.
Damit erlöschen sämtliche Sachforderungen an den Verkäufer und Zahlungsforderungen an den Käufer.
(Ergänzend evt):
Es liegt ein Irrtum bezüglich der korrekten Einstellung des Kaufpreises vor. Der Kaufpreis sollte das Anfangsgebot, nicht ein Sofortkaufangebot darstellen.
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Mehr mußt Du ihm nicht erklären. Kannst Du natürlich zusätzlich per Email. Letztlich würde das nur den Richter interessieren. Ich denke aber, daß Deine Geschichte sehr plausibel ist und auch Deine schnelle Überprüfung des Angebotes und Erkennung des Fehlers sehr für Dich sprechen.
Wichtig ist, daß Du den Widerruf per Einschreiben abschickst.
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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"
von Klagdichreich am 03.01.2005 16:41
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