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1,- Sofort-Kauf Angebot bei ebay aus Versehen

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1,- Sofort-Kauf Angebot bei ebay aus Versehen

Ich habe in der letzten Woche einen Artikel bei Ebay angeboten, Sofort-Kaufen-Preis 98 Euro. Diese Auktion lief gestern ohne Bieter aus und ich entschied schnell die Auktion nochmal einzustellen. So drückte ich den Wiedereinstellen-Button in der email von ebay und änderte den Einstellwert auf 1 Euro, weil ich mich dieses Mal für eine laufende Auktion ab 1 Euro entschied. Eine halbe Stunde später rief ich meine emails ab und sah entsetzt, dass jemand bereits die Auktion beendet hatte, für 1 Euro(!)
, da ich vergessen hatte, dass das wiedereingestellte Angebot automatisch wieder mit Sofort-Kaufen erscheinen würde.
Derjenige hat innerhalb 10 Minuten nach Wiedereinstellen des Artikels die Ware erworben. Sofort habe ich dem Käufer eine email geschickt in der ich den Irrtum beschrieb. Muss ich die Ware nun für 1 Euro überlassen?


von joyjoy am 03.01.2005 15:33
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>1,- Sofort-Kauf Angebot bei ebay aus Versehen
Nein , weil Sie aufgrund der Vorgeschichte Ihren Irrtum plausibel darlegen können .

Fechten Sie nach § 119 BGB unverzüglich am besten durch Einschreiben den Kaufvertrag an - mindestens aber über die eBay - Mailfunktion mit Kopie an Sie selbst - auch um eBay zu einem späteren Zeitpunkt , sollte der Käufer sich widersetzen problemlos Ihre Sichtweise darzulegen.


von psst am 03.01.2005 16:08
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>1,- Sofort-Kauf Angebot bei ebay aus Versehen
Danke! Das hilft mir weiter. Wie könnte ein richtig formulierter Text an den Käufer aussehen? Muss ich auch die Vorgeschichte, also die vorher ausgelaufene Auktion und das erneute, fehlerhafte Wiedereinstellen benennen und ihm erklären?


von joyjoy am 03.01.2005 16:20
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>1,- Sofort-Kauf Angebot bei ebay aus Versehen
Z.B.
Hiermit fechte ich den mit Ihnen bei Ebay am xx.xx.2004 geschlossenen Kaufvertrag über die Sache X nach § 119 BGB aufgrund Irrtums an.
Damit erlöschen sämtliche Sachforderungen an den Verkäufer und Zahlungsforderungen an den Käufer.
(Ergänzend evt):
Es liegt ein Irrtum bezüglich der korrekten Einstellung des Kaufpreises vor. Der Kaufpreis sollte das Anfangsgebot, nicht ein Sofortkaufangebot darstellen.
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Mehr mußt Du ihm nicht erklären. Kannst Du natürlich zusätzlich per Email. Letztlich würde das nur den Richter interessieren. Ich denke aber, daß Deine Geschichte sehr plausibel ist und auch Deine schnelle Überprüfung des Angebotes und Erkennung des Fehlers sehr für Dich sprechen.
Wichtig ist, daß Du den Widerruf per Einschreiben abschickst.

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von Klagdichreich am 03.01.2005 16:41
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>1,- Sofort-Kauf Angebot bei ebay aus Versehen
Danke. Allerdings hatte ich den Fehler erst erkannt, als das Angebot durch Sofort-Kaufen beendet wurde. Könnte der Käufer rechtliche Schritte gegen mich einleiten, die schließlich zu einer noch teureren Abwicklung der Angelegenheit führen? Vielen Dank.


von joyjoy am 03.01.2005 18:12
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>1,- Sofort-Kauf Angebot bei ebay aus Versehen
Es stimmt, unter bestimmten Voraussetzungen können Willenserklärungen angefochten werden. Zu denken ist hier tatsächlich an eine Anfechtung wegen Irrtums nach § 119 BGB. Aber aufgepasst: Ein reiner Motivirrtum begründet keine Anfechtung wegen Irrtums. Die Gerichte lassen übrigens selten solch ein Motivirrtum zu und urteilen recht häufig zu Gunsten der Käufer: Sowohl Höchstgebote als auch Sofortkauf-Preise sind für den Anbieter verbindlich und begründen den Kaufvertrag. Das bestätigen in drei unabhängigen Gerichtsurteilen das Landgericht Coburg, das niedersächsische Amtsgericht Syke und das Amtsgericht Moers in Nordrhein-Westfalen. In einem Fall ging es um einen Drucker mit 20 Patronen und USB-Kabel und in einem anderen Fall um einen PKW-Anhänger mit Fahrzeugpapieren zu einem Sofort-Kauf-Preis von jeweils einem Euro. Beide Verkäufer – im ersten Fall ein Unternehmen, im zweiten eine Privatperson – weigerten sich, die Ware auszuliefern. Weder die Begründung des missverständlich formulierten Angebots noch des Vertauschens von Startpreis und Sofort-Kauf-Preis beeindruckte das Gericht. Beide Verkäufer mußten den versteigerten Artikel zum vereinbarten Preis abgeben! Sollte die Angelegenheit vor Gericht ausgetragen werden, hat der Käufer gute Chancen, den Prozess zu gewinnen. Viele Infos unter: www.webscala.de

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-- Editiert von xcerox am 03.01.2005 18:32:36


von Xcerox am 03.01.2005 18:31
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>1,- Sofort-Kauf Angebot bei ebay aus Versehen
Danke. Was soll ich demnach tun? Den Irrtum nach § 119 anführen und den Kaufvertrag anfechten, oder besser doch den Artikel an den Käufer übersenden, sollte er den Kaufpreis ohne auf den Irrtum einzugehen, bereits überwiesen haben?


von joyjoy am 03.01.2005 19:38
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>1,- Sofort-Kauf Angebot bei ebay aus Versehen
Hallo joyjoy,
die mail von xcerox war jetzt doch etwas schwarzmalerisch. Laß Dich nicht verrückt machen.
Bei Dir liegt nämlich gar kein Motivirrtum vor. Ein Motivirrtum läge vor, wenn z.B. das Gebot nur bis 5 Euro gegangen wäre, Du aber gern 100 dafür gesehen hättest - Du hättest Dich in dem Fall die Höhe des erwarteten Endpreises falsch eingeschätzt. Bei Dir liegt ein eindeutiger Irrtum bei der Einstellung vor - dadurch ist der Kaufvertrag auf jeden Fall anfechtbar.
Und was die Gerichtsurteile angeht: Wie bereits ein anderer User (mareike) in einem ähnlichen Thread schrieb - diese sind so erlassen worden, weil der Verkäufer es unterlassen hatte, sich rechtzeitig auf Irrtum zu berufen - selbst schuld.
Also keine Sorge. Wenn er das Geld überweist, schickst Du es ihm zurück. Und dann kannst Du Dich erstmal ruhig zurücklehnen...

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von Klagdichreich am 04.01.2005 09:42
Status: Unsterblich (3240 Beiträge)
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>1,- Sofort-Kauf Angebot bei ebay aus Versehen
Die Rücksendung des Geldes alleine ist aber keine Anfechtung i.S.d. §119 BGB.

Also Vorsicht!

Die Anfechtung sollte unmißverständlich, unverzüglich und beweisbar erklärt werden.


von Mareike123 am 04.01.2005 11:37
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>1,- Sofort-Kauf Angebot bei ebay aus Versehen
Ja klar. Formulieren muß er sie natürlich schon. Das habe ich ja vorher auch geschrieben. So war es nicht gemeint, daß mit dem Zurücküberweisen der Kuchen gegessen ist.

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von Klagdichreich am 04.01.2005 11:39
Status: Unsterblich (3240 Beiträge)
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>1,- Sofort-Kauf Angebot bei ebay aus Versehen
Erstmal vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten auf meine Fragen! Ich habe gestern Abend eine email über den Ebayserver an den Käufer geschickt (mit Kopie an mich selbst), in der ich nach § 119 den Kaufvertrag anfechte und auch darauf hinweise, dass ich evtl. getätigte Überwiesungen selbstverständlich zurück überweise. Außerdem erhielt der Käufer eine gesonderte email von mir, in der ich ihm erkläre, wie es zu dem Irrtum kam, samt einem Link zu der kurz zuvor ausgelaufenen Auktion. Heute morgen habe ich zusätzlich ein Einwurfeinschreiben mit der Anfechtung des Kaufvertrages wegen Irrtums nach §119 geschickt. Ich meine, dass der Irrtum nachvollziehbar ist. Durch die vorherige, ausgelaufene Auktion, habe ich dem Artikel bereits einen Wert zugeschrieben, der beim zweiten Einstellen so sehr abwich, dass der Irrtum bewiesen und plausibel dargestellt werden kann.


von joyjoy am 04.01.2005 13:29
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