1. + 2. Staatsexamen

1. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)
1. + 2. Staatsexamen

mal wieder eine meiner "dummen" fragen, was ist eigentlich der unterschied zwischen dem 1. und dem 2. Staatsexamen im Fach Jura?
Wo liegt der Unterschied? ISt Nr.1 theoretisch und Nr. 2 dann praktisch?

m.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Fast.

1. Examen: nach Studium an der Uni, überwiegend Theorie.

2. Examen: nach der Referendarzeit mit pratischem Bezug.

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

So ist es.
Außerdem: Fällt jemand 2x durch das 2. Examen hat er wenigstens das erst. Fällt er 2x durch das erste ist sein letzter Abschluss das Abitur. Das ist zwar logisch, aber wenn man sich überlegt, in welchen Alter so jemand dann ist...

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#3
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

wie soll man sich das mit dem praktischen bezug vorstellen? eine simulierte gerichtsverhandlung?
kann mir da eigentlich nichts drunter vorstellen.

mit fallbeispielen wird ja auch in der theorie gearbeitet, zumindest in D.

m.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Der praktische bezug hat seinen namen auch eigentlich nicht verdient. Auch im 2. Examen schreibt man theoretische Klausuren. Man bekommt fiktive Fälle, die es zu lösen gibt. Unterschiedlich zum ersten Exmane ist nur, daß man keinen Sachverhalt vorgesetzt bekommt, sondern eine Akte, aus der man den Sachverhalt erstmal herausarbeiten muß. Dennoch ist und bleibt das meiner Ansicht nach Theorie.

Was unter Umständen als Praxis durchgehen könnte, sind die sogenannten Aktenvorträge. Da muß man einem Zuhörer (Prüfer) einen mündlichen Bericht erstatten über eine Akte, die man sich 90 minuten zuvor reingezogen hat. Hierbei ist dann eine Entscheidung vorzuschlagen. Aber ich selbst bezweifle stark, daß die Art des Aktenvortrags sich wirklich in der Praxis wiederfindet.

Was auch noch als praktischer Bezug gilt, sind die Stationszeugnisse. Während dem Referendariat ist man nicht nur in den theoretischen Unterrichten, sondern auch bei verschiedenen praktischen Ausbildern. Das heißt man ist beispielsweise einem Richter und/oder einem Staatsanwalt zugeteilt und kann bereits eigenständig das ein oder andere bearbeiten. Als Richter mal eine Verhandlung leiten, als Staatsanwalt die Anklage vor Gericht vertreten, als Rechtsanwalt einen Mandanten vertreten usw... Hierfür gibt es Stationszeugnisse, die allerdings nur zu einem kelienn Bruchteil in die Examensnote einfließen. Das einzig entscheidende bleibt nach wie vor die Theorie und das entsprechende zu Papier bringen in der Klausur....

Soviel mal aus meiner Sicht zum "praktischen Bezug".

Viele Grüße

Justice

-----------------
"justice"

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#5
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Praktischer Bezug bedeutet:
Im Examen erhält man keinen vorgegebenen Sachverhalt, sondern Auszüge aus behördlichen Vorgängen (Ermittlungsakte, Prozessakte, Verwaltungsvorgang). Nach Fertigung eines materiell-rechtlichen Gutachtens (wie im 1. Examen) ist dann noch ein prozessuales Gutachten sowie ein Entscheidungsentwurf zu fertigen, in manchen Bereichen nur der Entscheidungsentwurf.


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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Natürlich sind im zweiten Examen die Aktenauszüge etwas bearbeitet, damit es sich nicht um den normalen 0815-Fall handelt, der tagtäglich zu bearbeiten ist. Aber die Denkweise ist dieselbe, auch wenn sich in der Praxis niemand mehr hinsetzt und 5 Stunden lang seinen Denkprozess zu Papier bringen muss.

Die Aktenvorträge finden sich in der Praxis ebenfalls durchaus wieder. Nämlich immer dann, wenn ein Richter/Staatwanwalt/Rechtsanwalt ins Nachbarzimmer zum Kollegen geht, dem einen Fall erzählt und einen Lösungsvorschlag macht. Natürlich geht es dann nicht nach den strengen Examensregeln zu, aber es ist dasselbe Prinzip. Es soll übrigens auch Ausbilder geben, die sich von ihren Referendaren ab und an einen Aktenvortrag halten lassen, um zu sehen, ob derjenige in der Lage ist, mündlich etwas vorzutragen. Letztlich hat der Aktenvortrag aber einen anderen Hintergrund: Es ist der Vortrag des Berichterstatters einer Kammer. Der macht nämlich im Prinzip nichts anderes, wenn er den anderen Kammermitgliedern erklärt, worum es geht und wie man die Sache seiner Ansicht nach lösen kann.

In der Station bei der Staatsanwaltschaft müssen die Referendare in der Sitzung (nicht simulierte, sondern echt!) die StA vertreten. Wie praktisch soll denn der Bezug nun noch sein? Und wenn es so nicht empfunden wird: Wieso sind die denn immer so entsetzlich nervös?

;)

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#7
 Von 
guest123-336
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

In einer anderen Station wird eine Sitzungsvertretung für die StA kaum möglich sein, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Trixi0703
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 21x hilfreich)

@golfer100:
Es gibt hier eine Einleitung zu den Foren, die ich mal für Sie auszugsweise zitieren möchte:
'...Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich. Bitte behandelt andere Forumsmitglieder so, wie man Kofi Annan, den Papst, den Dalai Lama oder den Bundespräsidenten behandeln würde: mit Respekt, Anstand und Höflichkeit.'

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#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ wastl:

keine Frage, die praktische Ausbildung, vor allem bei der StA ist natürlich Praxis pur! Was ich eigentlich mit meinem Beitrag sagen wollte, daß die ganze praktische Ausbildung einem im Examen nicht wirklich weiterbringt. Das Schreiben der Klausuren ist nach wie vor sehr theoretisch.

Aber ich gebe zu, eine Änderung ist ziemlich schwierg, da die Praxis schwerer zu bewerten ist. Aber vielleicht sollte einfach mal mehr Wert auf die Stationszeugnisse der praktischen Ausbilder gelegt werden, als nur auf die Examensklausuren...

-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Trixi0703
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 21x hilfreich)

'Aber vielleicht sollte einfach mal mehr Wert auf die Stationszeugnisse der praktischen Ausbilder gelegt werden, als nur auf die Examensklausuren... '


Das wäre auch m.E. sehr begrüßenswert. Es würde auch die wirklich praktischen Leistungen würdigen und auch die über einen gewissen Zeitraum erbrachten Leistungen und nicht nur die komprimierte Examenszeit...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

'Aber vielleicht sollte einfach mal mehr Wert auf die Stationszeugnisse der praktischen Ausbilder gelegt werden, als nur auf die Examensklausuren... '

Das dürfte aber nur noch einer zusätzlichen Ungleichbehandlung in Bezug auf die Examensnote führen. Die Praxis zeigt, dass die Bewertung durch die Ausbilder in der Praxis höchst unterschiedlich benoten. Allein schon die unterschiedlichen Wahlmöglichkeiten innerhalb der Stationen bzw. die dortigen Zufälligkeiten (Zivilrecht: Handelskammer oder Familienrichter; Strafrecht: Wirtschafts- oder Jugendabteilung; öff. Recht: Gemeindeverwaltung oder Oberverwaltungsgericht) würde dazu führen, dass durch die Referendare noch mehr Wert auf eine Station gelegt wird, in der man nur "gut benotet" wird als auf die Qualität der Ausbildung (die innerhalb der gleichen Station auch ganz und gar unterschiedlich sein kann)!

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#13
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Im Grunde ist überall etwas Wahres dran. Möglicherweise kann man es so zusammenfassen: Die AUSBILDUNG im Referendariat ist praxisbezogen, die PRÜFUNG aus Gründen der Gleichbehandlung und Gerechtigkeit allerdings zwangsläufig in enge Schienen gepresst und damit wieder theoretisch, auch wenn durch Aktenauszüge anstelle von Sachverhalten und Aktenvorträge eine Annäherung an die Praxis erreicht werden soll.

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