Hallo zusammen,bräuchte mal einen Rat von euch.Sachverhalt: Meine Mutter hat als Telefonanbieter Alice (Hansenet) und hat vom Festnetz einmal die Auskunft 11883 angerufen. Die Kosten hierfür betrugen ca 2€. Da dieser Betrag aber nicht mit der Rechnung der Hansenet automatisch beglichen wurde, kam kurz darauf eine Mahnung der Firma 01012 TeleCom über eine Forderung von 7,14€ (offener Betrag, Mahngebühren & Schreibauslagen) Auf diese Mahnung habe ich mich telefonisch mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt. Die wussten auch sofort Bescheid, dass die Beträge für den Fremdanbieter bei der Hansenet nicht direkt im Rechnungsumfang enthalten sind, sondern auf der Homepage durch das klicken von drei!!! links einsehbar seien und der Kunde den Betrag dann von sich aus bezahlen muss. "Großzügiger" Weise wollte mir die "nette" Mitarbeiterin die Mahngebühren erlassen und schickte mir den Einzelverbindungsnachweis per eMail zu. Darauf habe ich Ihr geantwortet, dass ich gerne Bereit bin, den offenen Betrag von ca. 2€ zu begleichen, jedoch auch für die Schreibauslagen etc. nicht aufkommen werde, da hier ein Problem zwischen den Parteien Hansenet und 010012 Telecom vorliegt. Darauf bekam ich die Antwort, dass sie nicht darauf eingehen können und ich den Betrag von 7,14€ überweisen muss. Meine Antwort: Ich (bzw. meine Mutter) ist ein Vertragsverhältniss mit der Hansenet und nicht mit der 010012 Telecom eingegangen, die daher auch uns direkt nicht anmahnen dürfen und sich unsere persönlichen Daten rechtswidrig besorgt haben. Lange keine Antwort.Ende Dezember kam dann ein Brief von diagonal Inkasso mit einer Forderung über 60,07€!!! mit dem Text im Thema: +++BIS HEUTE KEINE ZAHLUNG+++ +++GERICHT STEHT BEVOR+++ +++ZAHLEN SIE SOFORT NUR MIT DIESEM BELEG+++Da ich zu dieser Zeit verreist war, bekam meine Mutter "Panik" und überwies die 60,07€Am 26.01. kam erneut ein Brief von der diagonal Inkasso, dass ein Betrag von 10,03€ offen sei. Nicht darauf eingegangen. Am 10.02. mit o.g. Thema Forderung 20,04€ Am 14.02. mit o.g. Thema und dem Hinweis "MÜSSEN WIR WIRKLICH SO WEIT GEHEN??" Forderung 60,07€Langsam gehen bei mir auch ein wenig die Nerven durch und ich Frage mich, wie das noch weitergehen soll. Aus einer Forderung von ca. 2€ sind mittlerweile 120€ geworden. Das ist ein Anstieg von 6.000%Kann mir bitte einer sagen, wie ich in diesem Fall weiter vorgehen soll?!Ich bedanke mich vorzeitig für eure MühenGruß Ticod
ja, genau die gleiche Summe. Wie geschrieben, es fing aber erst wieder bei 10,03€ an und steigerte sich innerhalb von 2,5 wochen auf das fast sechsfache.Desweiteren möchte ich noch hinzufügen, dass in keinem Brief vom IKU aufgeführt wurde, wie sich die Kosten zusammensetzen.
Ist ja witzig genau das selbe Problem hat meine Mutter auch grad, da wollte ich nämlcih auch schon auf @thehellion zu gehen und fragen was deine Meinung ist!Weil bei uns ist das witzige, dass bei meiner Mutter zu diesem Zeitraum als die Forderung entstanden ist NACHWEISLICH keiner zuhause war! Ich habe daraufhin mal ein Prüfprotokoll angefordert nach TKV und das haben die jetzt mit einer Ausrede abgewunken! Was würdest du machen @thehellion?
@Ticod Die Frage ist ob hier dieselben Verbindungen eingefordert werden ? Oder handelt es sich um angeblich neue Gespräche ?
quote:Ich habe daraufhin mal ein Prüfprotokoll angefordert nach TKV und das haben die jetzt mit einer Ausrede abgewunken!
@Sabbele1984 Was für eine Ausrede war es ? Die Ausrede schriftlich erhalten ?(Besserwissermodus ein ) TKV heißt seit 9/2007 TKG (Besserwissermodus wieder aus)-- Editiert von thehellion am 17.02.2009 22:04
@ thehelliones kam nicht, wie beim ersten mal, eine Mahnung von der 010012 Telecom. Direkt ein Brief vom IKU mit einen neuen AZ. Wie die Kosten zustande kommen, ist in dem Schreiben nicht weiter erläutert.
quote:1) Der Teilnehmer kann eine ihm von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden . Im Falle der Beanstandung hat der Anbieter das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Nutzer des Anschlusses als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Der Teilnehmer kann innerhalb der Beanstandungsfrist verlangen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt eine nach Satz 3 verlangte Vorlage nicht binnen acht Wochen nach einer Beanstandung, erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche aus Verzug;