? zu Beschluss vom AG zur Zwangsvollstreckungssach

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
terpe100
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
? zu Beschluss vom AG zur Zwangsvollstreckungssach

Hallo. Wir haben folgendes Problem.
Bei uns auf dem Konto sind z.Zt. 2 Kontopfändungen drauf wobei eine schon im alten Jahr(29.12.2010) bezahlt wurde aber der Gläubiger noch keine Antwort an unsere Bank gegeben hat. Für den Gläubiger hatten wir damals im April.2010 nen beschluss zur Pfändungsfreigrenze geholt. Ist dieser weiter hin gültig?
Denn die zweite Kontopfändung können wir auf grund der Antwort vom ersten Gläubiger nicht bezahlen bzw. überweisen lassen.

lohnt es sich für sage mal 1 Woche einen neuen Beschluss für BEIDE Gläubiger zu holen?
Damit unser Konto für Überweisungen zur Miete freigeschaltet wird?
Ich bitte euch um schnelle Hilfe und Antwort.
Danke schön.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Kommt darauf an wie tolerant die Leute deren Rechungen ihr nicht bezahlt reagieren.

Ab 2 Monatsmieten Verzug kommt möglicherweise die fristlose Kündigung für die Wohnung ...


Und wer weis, ob das wirklich nur noch eine Woche dauert ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
terpe100
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für diese unintrssente Nachricht von dir nur dieses ist mir schon bekannt! Aber es wird meistens erst ab 3 Monaten bzw. ab einer gewissen Summe die fristlose Kündigung ausgesprichen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Warum stelltst du dann die Frage?


Na wenn du schon alles weist, braucht ja keiner mehr zu antworten ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
terpe100
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

So was ich eigendlichen wissen wollte ist WIE LANGE SO EIN BESCHLUSS VOM AG gültig ist du kleiner Scherzkeks! Hättesz du mal das Thema genau gelesen hättest du es wissen können was ich meinte.

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#5
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
das käme auf den Beschluß an! In der Regel aber nur für das laufende Verfahren! Neue Pfändung neues Spiel!
Bevor die nächsten Pfändungen eingehen, wird die Bank das Konto kündigen! Am besten so schnell wie möglich eine Schuldnerberatung aufsuchen, hier kann euch geholfen werden! Mit Geld umgehen muss man lernen!

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