Was ist das Elterngeld und wer bekommt es?

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Elterngeld, Anspruch, Elternzeit
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Wer sein Kind in der ersten Lebensmonaten selbst betreut, erhält Unterstützung vom Staat

Während der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Elterngeld. Die neue Elterngeldregelung gilt für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden.

Der Staat zahlt das Elterngeld an Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes "vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind". Das Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades, die Zeit in die Betreuung des neugeborenen Kindes investieren.

Anspruch auf Elterngeld hat, wer
- einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
- dieses Kind selbst betreut und erzieht und
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (Teilzeittätigkeit ist möglich).

Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen, vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Einkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro.

Elternteile, die nicht erwerbstätig sind, erhalten den Mindestbetrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen. Das Elterngeld wird höchstens für 14 Monate gezahlt.

Ein Elternteil kann jedoch höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, die zwei weiteren Monate gibt es, wenn in dieser Zeit Erwerbseinkommen wegfällt und der Partner an der Betreuung des Kindes teilnimmt.

Das Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle der Bundesländer beantragt werden.

Es können neben den leiblichen Eltern und Adoptiveltern in Ausnahmefällen auch Verwandte Elterngeld erhalten.

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