
Kartelle sind Vereinbarungen oder Beschlüsse von zwei oder mehreren Unternehmen, die den Wettbewerb außer Kraft zu setzen oder zu beschränken versuchen. Preisabsprachen oder das gegenseitige Zuschieben von Verträgen nach nicht-leistungsmäßgen Kriterien gehören zu derartigen illegalen Aktivitäten. Solche Absprachen sind ungesetzlich, wenn sie zum Schaden der Verbraucher wirken (in der Regel preistreibend). Kartelle stellen horizontale Bindungen dar, weil normalerweise Betriebe derselben wirtschaftlichen Stufe beteiligt sind - z. B. zwei Unternehmen, die Reifen produzieren oder drei Gesellschaften, die Möbel verkaufen.
Kartelle sind allerdings nicht generell verboten. Wenn sie durch Spezialisierungmaßnahmen oder Rationalisierungen bei einzelnen Vorgängen zu Vorteilen, aber nicht zu einer marktbeherrschenden Stellung der beteiligen Unternehmungen führen, können Kartelle offiziell bei der Kartellbehörde angemeldet werden. Dabei spricht man von Spezialisierungs- bzw. Rationalisierungskartellen. Über genehmigte Kartelle erfolgt ein entsprechender Vermerk im Bundesanzeiger.
Es bestehen noch einige weitere anerkanne Arten von Kartellen, die aber alle ein gemeinsames Merkmal aufweisen:
