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Die wirksame Eheschließung

AFP VOM 25.4.2001 | Ratgeber - Familienrecht | 64723 Aufrufe
Mehr zum Thema: Ehevoraussetzungen, Ehefähigkeit, Homo-Ehe, Eheverbot

Eine wirksame Eheschließung bedarf zunächst der Eheschließungserklärung der Verlobten gegenüber dem für die Entgegennahme zuständigen Standesbeamten .

Weiterhin müssen die Eheschließenden persönlich und gleichzeitig anwesend sein, ihre Erklärung muss bedingungslos sowie ohne Zeitbestimmung erfolgen.

Der Standesbeamte hat bei der Trauung ein bestimmtes Verfahren einzuhalten und darf dabei auf Wunsch der Eheschließenden (Trau-) Zeugen hinzuziehen.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Wer darf heiraten?... Voraussetzungen der Eheschließung
Seite 2: Die wirksame Eheschließung
Seite 3: Die Ehefähigkeit
Seite 4: Möglichkeiten Gleichgeschlechtlicher
Seite 5: Kein Eheverbot

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