Die wirksame Eheschließung
AFP VOM 25.4.2001 | Ratgeber - Familienrecht | 64723 Aufrufe Mehr zum Thema: Ehevoraussetzungen, Ehefähigkeit, Homo-Ehe, Eheverbot Eine wirksame Eheschließung bedarf zunächst der Eheschließungserklärung der Verlobten gegenüber dem für die Entgegennahme zuständigen Standesbeamten .Weiterhin müssen die Eheschließenden persönlich und gleichzeitig anwesend sein, ihre Erklärung muss bedingungslos sowie ohne Zeitbestimmung erfolgen.
Der Standesbeamte hat bei der Trauung ein bestimmtes Verfahren einzuhalten und darf dabei auf Wunsch der Eheschließenden (Trau-) Zeugen hinzuziehen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Wer darf heiraten?... Voraussetzungen der EheschließungSeite 2: Die wirksame EheschließungSeite 3: Die EhefähigkeitSeite 4: Möglichkeiten GleichgeschlechtlicherSeite 5: Kein Eheverbot


