Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340286
zufriedene Nutzer

Prozesskostenhilfe - Was Sie tun müssen

26.6.2000 | Service - Kosten, Gebühren, Versicherungen | 128767 Aufrufe
Mehr zum Thema: Prozesskosten, Prozesskostenhilfe

Um Prozesskostenhilfe zu bekommen müssen Sie einen dementsprechenden Antrag stellen. Zuständig ist das Gericht, vor dem der eigentliche Streit geklärt wird.
Da die Bewilligung der Prozesskostenhilfe von der Erfolgsaussicht Ihres Streites abhängt, ist in dem Antrag die Streitigkeit in allen Einzelheiten darzustellen, inklusive Nennung der Beweismittel.

Dem Antrag ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die notwendigen Belege beizufügen


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Prozesskostenhilfe
Seite 2: Wer bekommt Prozesskostenhilfe?
Seite 3: Prozesskostenhilfe - Was Sie tun müssen
Seite 4: Beispiele der Bewilligung der Prozesskostenhilfe
Seite 5: Die Berechnung des einzusetzenden Einkommens
Seite 6: Die Höhe der Monatsraten

123recht.net ist Rechtspartner von:

340286
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97813
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Martin Knüppelholz
Berlin
Sozialrecht, Sozialversicherung
 Jetzt anrufen 1,3 €/min.*
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Chaos beim Relegationsspiel Herta Berlin gegen Fortuna Düsseldorf. Sollten die Krawalle Konsequenzen für die betroffenen Vereine haben?