Prozesskostenhilfe - Was Sie tun müssen
26.6.2000 | Service - Kosten, Gebühren, Versicherungen | 128767 Aufrufe Mehr zum Thema: Prozesskosten, Prozesskostenhilfe Um Prozesskostenhilfe zu bekommen müssen Sie einen dementsprechenden Antrag stellen. Zuständig ist das Gericht, vor dem der eigentliche Streit geklärt wird.
Da die Bewilligung der Prozesskostenhilfe von der Erfolgsaussicht Ihres Streites abhängt, ist in dem Antrag die Streitigkeit in allen Einzelheiten darzustellen, inklusive Nennung der Beweismittel.
Dem Antrag ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die notwendigen Belege beizufügen
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: ProzesskostenhilfeSeite 2: Wer bekommt Prozesskostenhilfe?Seite 3: Prozesskostenhilfe - Was Sie tun müssenSeite 4: Beispiele der Bewilligung der ProzesskostenhilfeSeite 5: Die Berechnung des einzusetzenden EinkommensSeite 6: Die Höhe der Monatsraten


