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Beratungshilfe

27.6.2000 | Service - Kosten, Gebühren, Versicherungen | 54119 Aufrufe
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Rechtssuchende, die einen Prozess führen müssen, aber dazu nicht das nötige Geld haben, können die staatliche Prozesskostenhilfe beantragen. Manchmal ist aber eine Rechtsberatung notwendig, ohne dass der Betroffene gleich gerichtlich vorgehen will. Bürgern ohne zur Verfügung stehenden Geldmitteln muss es daher auch vorsorglich möglich sein, rechtliche Beratung zu erhalten. Dies natürlich umso mehr, wenn der Rechtssuchende nach der Beratung keinen Prozess mehr führen will und Prozesskostenhilfe somit nicht in Betracht kommt.

Diese Rechtsberatung Minderbemittelter ist im Beratungshilfegesetz geregelt. So soll gewährleistet werden, dass alle Bürger sich rechtlich beraten lassen können. Und zwar unabhängig von ihren Vermögensverhältnissen.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Beratungshilfe
Seite 2: Wer Beratungshilfe bekommt
Seite 3: Was die Beratungshilfe umfasst
Seite 4: Wie Sie Beratungshilfe bekommen
Seite 5: Die Kosten der Beratungshilfe
Seite 6: Die Ausnahmen Bremen, Hamburg und Berlin

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