Die Erstellung eines Ehevertrages
AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 444825 Aufrufe Mehr zum Thema: Ehe, Ehevertrag, Güterstand, ZugewinngemeinschaftDurch den Ehevertrag kann ein anderer Güterstand als der vom Gesetzgeber vorgesehene gewählt werden. Um Sie vor übereilten und unsinnigen Verträgen zu schützen, muss der Ehevertrag beim Notar geschlossen werden. Dazu ist die gleichzeitige Anwesenheit von Ihnen und Ihrem Partner beim Notar erforderlich, wobei Sie sich auch vertreten lassen können. Schließen Sie mit Ihrem Partner einen Vertrag, der Einfluss auf den Güterstand hat, ohne notarielle Beglaubigung bzw. Beratung, so ist dieser ungültig.
Der Ehevertrag kann sowohl vor der Heirat, als auch während der Ehe geschlossen werden. Insbesondere können auch früher vereinbarte Güterstände durch neuen Ehevertrag abgeändert werden.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Der Ehevertrag: Ja oder NeinSeite 2: Der GüterstandSeite 3: Die ZugewinngemeinschaftSeite 4: Die GütertrennungSeite 5: Die GütergemeinschaftSeite 6: Was wird im Ehevertrag geregelt?Seite 7: Wie macht man einen Ehevertrag?


