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Die Erstellung eines Ehevertrages

AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 444825 Aufrufe
Mehr zum Thema: Ehe, Ehevertrag, Güterstand, Zugewinngemeinschaft

Durch den Ehevertrag kann ein anderer Güterstand als der vom Gesetzgeber vorgesehene gewählt werden. Um Sie vor übereilten und unsinnigen Verträgen zu schützen, muss der Ehevertrag beim Notar geschlossen werden. Dazu ist die gleichzeitige Anwesenheit von Ihnen und Ihrem Partner beim Notar erforderlich, wobei Sie sich auch vertreten lassen können. Schließen Sie mit Ihrem Partner einen Vertrag, der Einfluss auf den Güterstand hat, ohne notarielle Beglaubigung bzw. Beratung, so ist dieser ungültig.

Der Ehevertrag kann sowohl vor der Heirat, als auch während der Ehe geschlossen werden. Insbesondere können auch früher vereinbarte Güterstände durch neuen Ehevertrag abgeändert werden.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Der Ehevertrag: Ja oder Nein
Seite 2: Der Güterstand
Seite 3: Die Zugewinngemeinschaft
Seite 4: Die Gütertrennung
Seite 5: Die Gütergemeinschaft
Seite 6: Was wird im Ehevertrag geregelt?
Seite 7: Wie macht man einen Ehevertrag?

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