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Dauer des urheberrechtlichen Schutzes

AFP VOM 8.9.2000 | Ratgeber - Urheberrecht | 81153 Aufrufe
Mehr zum Thema: Urheberrechtschutz, Urheber, Lizenzvertrag

Das Urheberrecht an einem Werk besteht bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers; sind an einem Werk mehrere Urheber beteiligt, besteht das Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tod des Längstlebenden. Für Datenbanken gilt allerdings eine kürzere Schutzfrist von nur 15 Jahren.


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Seite 3: Die Übertragung von Verwertungsrechten an andere
Seite 4: Schutz der Persönlichkeit des Urhebers und Einschränkungen
Seite 5: Nicht alles ist geschützt
Seite 6: Urheberrechtlich schützen lassen - Wie geht das?
Seite 7: Dauer des urheberrechtlichen Schutzes
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