Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340286
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Internetrecht, Computerrecht » 

Kinderpornografie im Internet

AFP VOM 8.2.2001 | Ratgeber - Internetrecht | 90337 Aufrufe
Mehr zum Thema: Internet, Kinderpornografie, BKA

Es ist nie falsch, kinderpornografische Internetseiten den zuständigen Behörden zu melden. Wenn Sie zufällig auf eine solche Seite gestoßen sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können die Seite entweder dem zuständigen Landeskriminalamt (LKA) Ihres Bundeslandes melden oder gleich dem BKA per E-Mail (info@bka.de).
  • Außerdem besteht die Möglichkeit, Anzeige bei einer anonymen Meldestelle zu machen, die u. a. vom Kinderschutzbund ins Leben gerufen wurde. Von dort aus wird Ihre Meldung dann ans BKA weitergeleitet.

In jedem Fall empfiehlt es sich, den Inhalt Ihres Cachespeichers zu löschen, sollten Sie die Seite über Ihren Internetbrowser aufgerufen haben. Ansonsten könnten dort möglicherweise die Inhalte der aufgerufenen Internetseiten gespeichert bleiben, und Sie machen sich deren Besitzes schuldig.

Sollte Ihnen unaufgefordert Kinderpornografie per E-Mail zugesandt werden, leiten Sie die entsprechende Nachricht mit Anhang an oben genannte Stellen weiter und löschen Sie die Mail von Ihrer Festplatte.


« Zurück | Seite: 1234
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Einleitung
Seite 2: Was ist strafbar?
Seite 3: Was kann ich tun, wenn ich Kinderpornografie im Netz entdecke?
Seite 4: Was tut das BKA?

123recht.net ist Rechtspartner von:

340286
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97811
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Ewald Bartl
Stuttgart
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Betriebsverfassungsrecht, Kündigungsschutzrecht, Sozialplan, Personalvertretungsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Chaos beim Relegationsspiel Herta Berlin gegen Fortuna Düsseldorf. Sollten die Krawalle Konsequenzen für die betroffenen Vereine haben?