Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340286
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Familienrecht » 

Die Auswirkungen

AFP VOM 11.8.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 40166 Aufrufe
Mehr zum Thema: Betreuung, Betreuungsrecht

Durch die Anordnung der Betreuung wird der Betroffene nicht mehr automatisch geschäftsunfähig. Vielmehr wird unabhängig von der Betreuung festgestellt, ob er in der Lage ist, die Tragweite seiner Willenserklärungen und Handlungen zu überschauen.
Das Gericht kann aber für einzelne Aufgabenkreise einen Einwilligungsvorbehalt anordnen. Der Betreute braucht dann für bestimmte Angelegenheiten die Einwilligung seines Betreuers, wenn die Gefahr besteht, dass ansonsten die Gesundheit oder das Vermögen des Betreuten geschädigt würde. Die gerichtlich angeordneten Maßnahmen dürfen nicht länger als notwendig dauern. Spätestens nach fünf Jahren muss über Aufhebung oder Verlängerung entschieden werden.



« Zurück | Seite: 12345
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Das Betreuungsrecht - Worum es geht
Seite 2: Wann kann Betreuung angeordnet werden?
Seite 3: Die Auswirkungen
Seite 4: Die Auswahl des Betreuers
Seite 5: Die einzelnen Aufgabenbereiche

123recht.net ist Rechtspartner von:

340286
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97810
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Thomas Fliegner
Mühlhausen
Gewerblicher Rechtsschutz, Internetrecht, Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht
 Jetzt anrufen 2,99 €/min.*
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Chaos beim Relegationsspiel Herta Berlin gegen Fortuna Düsseldorf. Sollten die Krawalle Konsequenzen für die betroffenen Vereine haben?