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Was ist das Bundeszentralregister und was wird darin eingetragen?

AFP VOM 3.4.2002 | Ratgeber - Verfahrensrecht | 726013 Aufrufe
Mehr zum Thema: Vorstrafe, Führungszeugnis, vorbestraft, Bundeszentralregister

Das Bundeszentralregister kann man als eine große Verbrecher- bzw. Datenkartei ansehen, die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geführt wird. Die Regelungen des Bundeszentralregisters ergeben sich aus dem Bundeszentralregistergesetz. Früher wurde das Bundeszentralregister als Strafregister bezeichnet und wurde von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht geführt.

In dieses Register werden strafrechtliche Verurteilungen eingetragen, egal welcher Straftatbestand oder Strafrahmen verwirklicht wurde. Aus dieser Kartei ist also jederzeit ersichtlich, ob eine Person strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und als vorbestraft gilt.Auch die Fahrerflucht wird in dieses Register eingetragen.

Ebenfalls können Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten im Bundeszentralregister gefunden werden. Diese werden allerdings nicht immer aufgenommen, sondern nur unter gewissen Voraussetzungen. Eingetragen werden solche Entscheidungen z.B. dann, wenn ein Ausländer aus dem Geltungsbereich der deutschen Gesetze ausgewiesen oder diesem die Ausreise versagt wird, ein Pass nicht ausgestellt oder dem Inhaber eines deutschen Passes die Ausreise aus Deutschland versagt wird, oder wenn jemandem ein Waffenberechtigungsschein nicht erteilt werden kann. Darüber hinaus kann man im Bundeszentralregister noch Vermerke über die Schuldfähigkeit finden. Wurde in einem Strafverfahren festgestellt, dass Sie vermindert schuldfähig sind, so wird dies eingetragen.

Vom Bundeszentralregister ist das Verkehrszentralregister zu unterscheiden. In dieses Register kommen ausschließlich Verstöße, die sich im Zusammenhang mit dem Verkehr ergeben haben. Die Einträge im Verkehrszentralregister werden aber nicht automatisch in das Bundeszentralregister übernommen. Nur wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Verkehrsverstoß vorliegt, ist dies der Fall. Der Führerscheinentzug wird nur eingetragen, wenn er durch Gerichtsurteil entzogen wird.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Vorstrafe und Bundeszentralregister - Was bedeutet das alles?
Seite 2: Wann ist man vorbestraft?
Seite 3: Was ist das Bundeszentralregister und was wird darin eingetragen?
Seite 4: Wer kann das Bundeszentralregister einsehen?
Seite 5: Kann ich mich trotz einer Eintragung im Bundeszentralregister als nicht vorbestraft bezeichnen?
Seite 6: Was genau ist das Führungszeugnis?
Seite 7: Was ist das Führungszeugnis für Behörden?
Seite 8: Werden die Einträge irgendwann gelöscht?
Seite 9: Und die Wiederholungstäter?

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