Daten- und Verbraucherschützer begrüßen Karlsruher Urteil
AFP VOM 2.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 3792 Aufrufe Mehr zum Thema: VorratsdatenspeicherungPolizeigewerkschaften sehen dagegen Arbeit erschwert
Daten- und Verbraucherschützer haben das Karlsruher Urteil zur Verfassungswidrigkeit der umfassenden Speicherung von Telekommunikationsdaten begrüßt. Mit dem Urteil habe das Bundesverfassungsgericht ein klares Signal gegeben, erklärte der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, Gerd Billen. Die informationelle Selbstbestimmung sei und bleibe ein hohes Schutzgut der Gesellschaft. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, in dem Bürgerrechtler, Datenschützer und Internet-Nutzer zusammengeschlossen sind, forderte einen Stopp der "flächendeckenden Überwachung in ganz Europa."
Der Branchenverband Bitkom zeigte sich ebenfalls erfreut über die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Das Vertrauen der Nutzer in den Schutz ihrer Privatsphäre dürfe nicht gefährdet werden, erklärte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Eine moderne Gesellschaft müsse mit Blick auf die eigene demokratische Kultur, aber auch auf Freiheitsbewegungen in anderen Ländern die Privatsphäre respektieren.
Polizeigewerkschaften bezeichneten das Urteil als "schallende Ohrfeige" für den Gesetzgeber. Eine "schlampige Gesetzesformulierung" habe dazu geführt, dass der Polizei ein notwendiges Ermittlungsinstrument aus der Hand geschlagen worden sei, erklärte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, kritisierte, wieder einmal habe die Bundesregierung einem Gesetz nicht die notwendige Sorgfalt gewidmet und sei rechtsstaatlichen Anforderungen nicht gerecht geworden.
Der Gesetzgeber müsse nun unverzüglich ein dem Richterspruch voll entsprechendes Gesetz vorlegen, mit dem die Polizei wieder gespeicherte Telekommunikationsdaten zur Aufklärung schwerster Straftaten nutzen dürfe, erklärte Freiberg. Die Aufgabe der Polizei, Menschen vor Straftaten zu schützen, werde aber auch mit einem neuen Gesetz "stark erschwert".
Der Vizevorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Wilfried Albishausen, sprach angesichts der Karlsruher Entscheidung von "einem guten Tag für alle Kriminellen". Das Urteil erleichtere Straftätern das Leben und mache es Opfern schwerer, zu ihrem Recht zu kommen, sagte Albishausen dem Bielefelder "Westfalen-Blatt".
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger auf Vorrat in der jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Alle bislang gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden. Laut Urteil ist die Vorratsdatenspeicherung allerdings zulässig, wenn eine Reihe enger Vorgaben zur Verwendung der Daten, zur ihrer Sicherheit bei der Speicherung sowie zur Transparenz bei ihrer Verwendung erfüllt werden.
2. März 2010 - 15.26 Uhr
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