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Deal statt Knast für Hartz

AFP VOM 16.1.2007 | Nachrichten - Vor Gericht | 6863 Aufrufe
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Ex-VW-Vorstand gesteht reuevoll und kommt mit Bewährung davon

Dem kleinen Häuflein Hartz-IV-Empfänger auf den Zuschauerbänken fällt es schwer, ruhig zu bleiben, als das Strafmaß bekannt wird. Zwei Jahre auf Bewährung, das ist der Deal, den die Richterin vorschlägt und den Peter Hartz mit Kopfnicken akzeptiert. Dass der Ex-VW-Personalvorstand so billig davon kommen soll, dafür haben die Männer und Frauen der Arbeitsloseninitiative kein Verständnis. Ihn machen sie für die Einschnitte der Hartz-Gesetze verantwortlich. "Hartz hinter Gitter", diese Forderung haben sie Hartz auf einem Plakat beim Eintreffen vor dem Braunschweiger Landgericht entgegen gehalten, ihn als Lump bezeichnet und ihre Wut ins Gesicht geschrien. Der weißhaarige Ex-Manager lächelte, wenn auch verkrampft, dagegen an.

Tatsächlich muss es für Hartz-IV-Empfänger wie ein Blick ins Schlaraffenland gewesen sein, was die Staatsanwältin am Mittwoch vor der 6. Großen Strafkammer zuvor 32 Minuten lang als Anklage aneinander gereiht hat an Zahlungen und Summen. Sonderboni von fast zwei Millionen Euro für den Betriebsrat Klaus Volkert, 400.000 Euro für seine Geliebte, Maßanzüge, Bordellbesuche, Schmuck - Hartz hat sich die Freundschaft des mächtigsten Gewerkschafters beim größten europäischen Automobilkonzern regelrecht erkauft, zehn Jahre lang systematisch.

Das aber mag Hartz, der als Freund des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder und als VW-Personalchef gern im Rampenlicht stand, nicht selbst zugeben. Er lässt sein Geständnis von seinem Anwalt vortragen. Der gibt sich in seiner langen Erklärung alle Mühe, den damaligen Personalvorstand wie ein Opfer aussehen zu lassen. Bedrängt von Volkert, der immer forderte, der nachhakte und bekannt war für seine deutliche Sprache, siegte bei Hartz demnach jedes Mal das Harmoniebedürfnis. Also ließ Hartz zahlen - nicht ohne Unrechtsbewusstsein, wie sein Anwalt einräumen muss. Alle Zahlungen wurden diskret abgewickelt mit dem eingestandenen Ziel, die Zahl der Mitwisser so klein wie möglich zu halten

Laut Geständnis hat der doch sonst so selbstbewusste Hartz auch nur deshalb gezahlt, weil es darum ging, Volkert "im Boot zu behalten". Im Grundsatz, so lässt er es über seinen Anwalt fast trotzig verkünden, ist Hartz noch immer der Meinung, seine "Mitbestimmungsphilosophie" vom Co-Management der Betriebsräte sei richtig. Immerhin: Hartz lädt keine Verantwortung ab. Nicht beim damaligen Vorstandsvorsitzenden Ferdinand Piëch, mit dem er nur informell gesprochen haben will über eine Besserstellung von Volkert. Und auch nicht bei seinem damals engen Mitarbeiter Klaus-Joachim Gebauer. Der hat im Auftrag von Hartz jeden Wunsch von Volkerts Lippen abgelesen und über Vertrauensspesen abrechnet.

Auch ohne Kenntnis der einzelnen Posten vom Bordellbesuch bis zum Maßanzug sind das Ausgaben, die sich Hartz nach den Worten seines Verteidigers ohne wenn und aber "strafrechtlich zurechnen lässt". Und ganz wichtig: "Mein Mandant bereut sein Fehlverhalten." Genau das - Geständnis und Reue - ist die Basis der Absprache zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft, am Ende eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Am zweiten Verhandlungstag wird Hartz aber nicht darum herum kommen, auch noch selbst wenigstens auf konkrete Fragen zu antworten. Schließlich ist das Gericht verpflichtet, das Geständnis auf seine Glaubwürdigkeit abzuklopfen. Die Mitglieder der Arbeitsloseninitiative haben schon angekündigt, dass sie auch wieder dabei sein wollen am 25. Januar.

17. Januar 2007 - 16.09 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007


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