Neue Etappe im Ringen um den Ladenschluss
AFP VOM 10.6.2004 | Nachrichten - Vor Gericht | 15156 Aufrufe Mehr zum Thema: Ladenschluss- Verfassungshüter zeigen Grenzen für das Shoppen auf
Das endlose Ringen um den Ladenschluss haben die Karlsruher Verfassungsrichter mit ihrem Urteil nicht stoppen können. Sie gaben der bestehenden Regelung zwar ihren Segen, zeigten aber gleichzeitig den Weg für eine gründliche Reform auf. Für eine Neufassung des Ladenschlussgesetzes sind demnach die Bundesländer am Zuge - sobald ihnen der Bund dazu den Auftrag erteilt. Einige Grenzen zog das Bundesverfassungsgericht jedoch: Der Sonntag ist heilig, und der Arbeitnehmerschutz ist wichtiger als die Profitinteressen der Arbeitgeber. Zum Konsumrausch rund um die Uhr wird es also in keinem Fall kommen.
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD), der sich wiederholt für eine weitere Lockerung des Gesetzes ausgesprochen hatte, begrüßte die Möglichkeit zu Länderregelungen als "Chance für eine möglichst flexible, unbürokratische und den Verhältnissen vor Ort angepasste Handhabung des Ladenschlusses". Dies sei im Interesse der Arbeitnehmer, werde aber auch den veränderten Bedürfnissen der Verbraucher gerecht. Statt direkt die Länder mit einer Neufassung des Gesetzes zu beauftragen, will er das Thema in der Föderalismuskommission von Bund und Ländern klären lassen.
Trotz des absehbaren Endes bundeseinheitlicher Regelungen: Die Gewerkschaften sahen sich wegen der klaren Worte der Richter zum Arbeitnehmerschutz in ihrer Argumentation bestätigt. "Wir rechnen wegen des Urteils nicht damit, dass unter der jetzigen Bundesregierung die Ladenöffnungszeiten weiter gelockert werden", sagte die Vertreterin der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Franziska Wiethold.
In der Urteilsbegründung, die allerdings nur von vier der acht Richter getragen wird, heißt es unmissverständlich, das Ladenschlussgesetz diene dem Schutz der Beschäftigten vor Nachtarbeit, die "dem menschlichen Biorhythmus zuwiderläuft". Zudem seien sozialverträgliche Arbeitszeiten von "hervorragender Bedeutung" für die rund zwei Millionen im Einzelhandel beschäftigten Frauen nach wie vor "die Hauptlast" bei der Familienarbeit trügen. Sie müssten deshalb vor unzumutbaren Arbeistzeiten geschützt bleiben.
Die vier Richter kommen nicht nur zu dem Fazit, dass Profiterwartungen der Händler keinen "verfassungsrechtlichen Vorrang" vor dem Arbeitnehmerschutz haben. Nach ihrer Ansicht durfte der Gesetzgeber auch durchaus davon ausgehen, dass die Ladenschlussregelung kleine Geschäfte vor Verdrängungswettbewerb schützt, weil große Kaufhäuser bei längeren Öffnungszeiten leichter einen Schichtbetrieb einrichten könnten.
Gleichwohl können die Einzelhändler nach 17 Änderungen des Ladenschlussgesetzes seit 1957 und nach der Gewährung zahlreicher Ausnahmen etwa für Tankstellen und Bahnhofs-Shops hoffen, dass es zu einer grundlegend neuen Fassung des Gesetzes kommen wird - und dass damit auch längere Ladenöffnungszeiten als bis 20.00 Uhr an Werktagen möglich werden.
Das zu regeln wäre aber nicht mehr Sache des Bundes, sondern der Länder, befand das Gericht. Die könnten sich dann ebenfalls im Fundus des Urteils bedienen: bei jenen vier Richtern, die das Gesetz schon heute für nicht mehr verfassunsgemäß halten. Diese vier, darunter BVG-Präsident Hans-Jürgen Papier, können sich für die Frauen im Einzelhandel durchaus flexible Arbeitszeiten vorstellen, "etwa mit dem Ziel, tagsüber Freiräume für die Kindererziehung zu gewinnen". Eine "Überbeanspruchung" durch längere Öffnungszeiten müssten sie nicht befürchten, da die meisten von ihnen ohnehin nur Teilzeitbeschäftigte seien.
Nach Ansicht der vier Richter, die sich mit ihrer Auffassung nicht durchsetzen konnten, kann ein Ladenschluss an Werktagen um 20.00 Uhr auch nicht mit dem Schutz der Nachtruhe begründet werden, wie es im Urteil steht. Begründung: Im Arbeitszeitrecht gelte der Nachtarbeitsschutz erst ab 23.00 Uhr. "Verkaufen bis eine Stunde vor Mitternacht" - so könnte denn auch der Slogan für die nächste Etappe im endlosen Streit um Ladenöffnungszeiten lauten.
10. Juni 2004 - 12.00 Uhr
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Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Verfassungsgericht billigt LadenschlussgesetzSeite 2: Neue Etappe im Ringen um den LadenschlussSeite 3: Ländersache, Föderalismuskommission und ArbeitnehmerschutzSeite 4: Länder wollen Ladenöffnungzeiten in eigener Regie regelnSeite 5: Verdi bekräftigt Widerstand gegen Lockerung von LadenschlussSeite 6: Öffnung in Trippelschritten


