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Werden die Einträge irgendwann gelöscht?

AFP VOM 3.4.2002 | Ratgeber - Verfahrensrecht | 726001 Aufrufe
Mehr zum Thema: Vorstrafe, Führungszeugnis, vorbestraft, Bundeszentralregister

Wurde einmal ein Eintrag in das Bundeszentralregister getätigt, so heißt das allerdings nicht, dass Sie auf immer und ewig diesen Makel mit sich herum tragen müssen. Vielmehr werden die Einträge nach einiger Zeit gelöscht. Wie lange diese Fristen dauern, hängt von der Straftat ab. Auch die Einträge im Führungszeugnis werden irgendwann gelöscht, wobei allerdings kürzere Tilgungsfristen gelten:

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