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Tipps für den Käufer beim Pferdekauf

Von Rechtsanwältin Birgit Raupers
10.6.2002 | Ratgeber - Tierrecht | 59633 Aufrufe
Mehr zum Thema: Tierkauf, Tierrecht, Pferd, Pferdekauf
Rechtsanwältin
Birgit Raupers
Großburgwedel
Arbeitsrecht, Handelsrecht, Kaufrecht, Tierkaufrecht

Gleich, ob der Käufer als Privatperson oder als Unternehmer den Pferdekauf tätigt:
Auch für ihn ist stets von Vorteil, einen Kaufvertrag schriftlich oder zumindest unter Zeugen abzuschließen und die Beschaffenheit und die geplante Verwendung des Pferdes möglichst umfassend in den Vertrag mit aufzunehmen.

Ein festgestellter Mangel sollte frühzeitig beim Verkäufer angezeigt werden, da in dem Fall, wenn der Verkäufer Unternehmer ist, diesen die ersten sechs Monate ab Übergabe die Nachweispflicht trifft, dass das Pferd dem vertragsgemäßen Zustand entspricht. Zögert der Käufer zu lange, dann muss er beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorlag.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Zum Verständnis: Regelungen des Viehkaufrechts bis zum 31.12.2001
Seite 2: Gründe für die gesetzlichen Änderungen ab dem 01.01.2002
Seite 3: Das neue Gewährleistungsrecht für Verträge ab dem 01.01.2002
Seite 4: Tipps für den Verkäufer beim Pferdekauf
Seite 5: Tipps für den Käufer beim Pferdekauf
Seite 6: Tipps für beide Parteien
Seite 7: Eigene Betrachtung der neuen Gesetzeslage

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