Das Naturrecht
AFP VOM 29.6.2004 | Ratgeber - Internationales Recht | 61670 Aufrufe Mehr zum Thema: Naturrecht, PhilosophieHugo de Groot
(*10.04.1583, † 28.08.1645) Hugo de Groot wurde in Delft in den Niederlanden geboren. De Groot galt bereits früh als sehr begabt. Schon mit elf Jahren studierte er and der Universität von Leiden und konnte mit zwölf bereits fließend Latein und Griechisch sprechen. Nachdem er aus politischen Gründen aus Holland fliehen musste, verdingte er sich im schwedischen Exil als Botschafter der Königin Christina. In seinem Buch „Mare Liberum“ stieß er die Idee an, dass die Meere international sein sollen und sprach sich für den Freihandel aus. Bei den Briten und Niederländern, die sich zu jener Zeit um die Handelsvorherrschaft auf See stritten, stieß er damit auf Unverständnis.
Angesichts der Schrecken des Dreißigjährigen Krieges ließ de Groot erstmals den Gedanken eines verbindlichen Völkerrechts aufkommen, das das Verhalten der Nationen untereinander regeln sollte. Er wurde damit zu einem der Wegbereiter des heutigen Völkerrechts. Zwar war es nicht zwingenderweise ein Kriegsrecht, jedoch ging es dabei schwerpunktmäßig um humanere Bedingungen in bewaffneten Konflikten. De Groot leitete die Prinzipien, denen dieses Völkerrecht zugrunde liegen sollte, von den gängigen Rechtsprinzipien des Naturrechts ab.
De Groot vertrat die Auffassung, dass der Mensch aus der ihm eigenen Vernuft heraus erkennen müsse, was „Recht“ und was „Unrecht“ ist, ohne dass eine göttliche Instanz ihm eine Definition geliefert hätte. Damit war de Groot einer der Ersten, die eine rein säkulare Rechtsauffassung anstrebten.
1645 starb er auf einer Dienstreise bei einem Schiffsunglück in der Nähe von Rostock.
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