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Ministerium: Eintragung der ungekürzten Pendlerpauschale gestatten

AFP VOM 8.9.2007 | Nachrichten - Nachrichten | 6854 Aufrufe
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Pendler, Pauschale, Kürzung

Das Bundesfinanzministerium zieht einem Zeitungsbericht zufolge nun doch Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs zur möglichen Unrechtmäßigkeit der gekürzten Pendlerpauschale. Das Ministerium stelle in Aussicht, dass die Steuerzahler künftig wieder die ungekürzte Pendlerpauschale in der Lohnsteuerkarte eintragen können, berichtete die "Berliner Zeitung" (Samstagsausgabe). "Ich kann mir vorstellen, dass man die Eintragung gestattet", sagte der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Torsten Albig, dem Blatt. In der kommenden Woche würden Steuerexperten von Bund und Ländern darüber beraten.

Albig warnte die Steuerzahler dem Bericht zufolge aber vor der Hoffnung, das Bundesverfassungsgericht werde die Kappung für verfassungswidrig erklären. Das werde nicht geschehen. "Ich gehe davon aus, dass es im nächsten Jahr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geben wird, die unsere Haltung bestätigt", sagte er. "Am Ende wird es dann dazu kommen, dass entsprechend Steuern nachzuzahlen sind, weil die Anerkennung als Werbungskosten nicht erfolgen wird."

8. September 2007 - 07.14 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007




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