Sterbehilfegesetze in ganz Europa unterschiedlich
AFP VOM 30.6.2008 | Nachrichten - Nachrichten | 5793 Aufrufe Mehr zum Thema: Sterbehilfe, Kusch, Ex-SenatorNur Niederlande und Belgien erlauben aktive Sterbehilfe
Menschenwürdiges Sterben ist ein Thema, über das in den meisten europäischen Ländern hitzig diskutiert wird. In Deutschland werden Für und Wider gerade am Fall einer alten Frau aus Würzburg erörtert, die mit Hilfe des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch am Wochenende aus dem Leben schied. In Europa haben nur Belgien und die Niederlande ein Gesetz, das sogenannte aktive Sterbehilfe zulässt, um das Leben unheilbar Kranker zu beenden. In den meisten anderen europäischen Ländern ist "passive Sterbehilfe" erlaubt - der Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen, die ein unzumutbares Leiden verlängern würden.
In DEUTSCHLAND ist aktive Sterbehilfe verboten. Passive Sterbehilfe ist aber erlaubt, wenn ein Patient dies eindeutig wünscht. Gesetzlich geregelt ist der Umgang mit entsprechenden Patientenverfügungen aber bislang nicht. Nach Ansicht des Nationalen Ethikrates haben schriftliche Verfügungen des Patienten grundsätzlich Vorrang vor der ärztlichen Hilfeleistungspflicht. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf von SPD, FDP, Grünen und Linken zielt auf eine uneingeschränkte Gültigkeit von Patientenverfügungen; Bedenken dagegen gibt es aus der Union.
Die NIEDERLANDE waren das erste Land weltweit, das "aktive Sterbehilfe" erlaubt. Seit April 2002 dürfen Ärzte dort einem Schwerkranken eine tödliche Spritze verabreichen, wenn der Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und es wünscht. Ein Kontrollausschuss aus einem Arzt, einem Juristen und Ethikexperten muss der Sterbehilfe zustimmen. Wenige Monate später folgte BELGIEN dem Beispiel mit einem ähnlichen Gesetz.
Die SCHWEIZ hat eine vergleichsweise liberale Gesetzgebung. Der Staat nimmt die Beihilfe zur Selbsttötung hin, sie ist aber nicht ausdrücklich erlaubt. Laut Gesetz ist es strafbar, jemandem "aus selbstsüchtigen Beweggründen" beim Suizid zu helfen - solange dem Helfer aber kein selbstsüchtiger Beweggrund vorzuwerfen ist, wird er nicht bestraft. Mediziner dürfen einem unheilbar Kranken eine tödliche Dosis eines Medikamentes besorgen, die er dann selbst einnehmen muss.
In FRANKREICH dürfen die Ärzte einen unheilbar kranken Patienten "sterben lassen", sein Leben aber nicht aktiv beenden. Das heißt, der Patient darf auf eigenen Wunsch schmerzstillende Mittel bekommen, auch wenn sein Tod durch die Medikamente möglicherweise beschleunigt wird. Die Ärzte dürfen auch lebensverlängernde Maßnahmen - wie künstliche Beatmung - einstellen.
Auch in GROßBRITANNIEN dürfen Ärzte einem Schwerkranken hohe Dosen an Schmerzmitteln verabreichen, selbst wenn sie damit in Kauf nehmen, dass der Patient schneller stirbt. In SCHWEDEN und NORWEGEN ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, lebensverlängernde Behandlungen einzustellen.
In GRIECHENLAND, wo die orthodoxe Kirche sehr stark ist, gilt Sterbehilfe als Beleidigung Gottes und ist streng verboten. Auch das katholische POLEN hat Sterbehilfe unter Strafe gestellt - wer gegen das Gesetz verstößt, nimmt bis zu fünf Jahre Gefängnis in Kauf.
1. Juli 2008 - 12.27 Uhr
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