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Fragwürdige Domainnamen

14.7.2000 | Ratgeber - Internetrecht | 40821 Aufrufe
Mehr zum Thema: Domains, Namensrecht, Internetrecht

Da die Domains nur hinsichtlich der Verfügbarkeit, nicht aber hinsichtlich Namensrechten oder anderem geprüft werden, kann man sich so ziemlich alles eintragen lassen, was man will. Einzige Voraussetzung ist, dass die verwendeten Schriftzeichen überhaupt eingetragen werden können (das "ß" ist z.B. kein eintragungsfähiges Zeichen).
So ist in letzter Zeit eine Vielfalt an Domains entstanden, die in Ausgefallenheit und Kuriosität ihresgleichen sucht. Leider aber verleitet die Einfachheit der Vergabe auch zu der Eintragung von Domains, die rechtlich wie ethisch bedenklich erscheinen.

Sexuelle Ausdrucke der derbsten Sorte sind da noch das kleinste Übel. In jüngster Zeit häufen sich Domainnamen mit rechtsextremen Inhalt: Die Denic, die Zentralstelle für die Vergabe von Internetadressen, hat Anfang August die Adresse "heil-hitler.de" eingetragen. Da die Vergabe automatisch erfolgt, erregte die Eintragung zunächst keinerlei Aufsehen und wurde problemlos durchgeführt. Erst später wurde man aufmerksam und legte die Eintragung vorerst auf Eis. Die Denic: "Der Name ist offensichtlich strafrechtswidrig und darf daher nicht registriert werden."

Wo in Zukunft die Grenzen für Domainnamen verlaufen, wird sich zeigen. Offensichtlich strafrechtswidrige Äusserungen sind ohne Zweifel nicht eintragungsfähig (Beleidigung, Volksverhetzung etc.). Doch wo ist bei sexuellen Namen anzusetzen? Kann man ohne weiteres Schimpfwörter und ähnliches verarbeiten? Gerichtliche Entscheidungen für derartige Fälle gibt es noch nicht. Doch diese werden sicherlich bald folgen.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Streitigkeiten rund um Domains
Seite 2: Domains und das Namens- und Markenrecht
Seite 3: Die Kollision von Rechten
Seite 4: Die Geiselnahme von Domains
Seite 5: Das Domain-Grabbing
Seite 6: Sind deutsche Gerichte auch für .com-Streitigkeiten zuständig?
Seite 7: Fragwürdige Domainnamen

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