Schadenersatz: Mehr Geld wenn es kracht
24.7.2002 | Ratgeber - Deliktsrecht | 38058 Aufrufe Mehr zum Thema:Schadenersatz, Verkehrsrecht, Schmerzensgeld, Arzneimittel
Kinder unter zehn Jahren sind im komplexen und verworrenen Straßenverkehr häufig überfordert. Deshalb sollen nach dem neuen Schadenersatzrecht Kinder erst dann für Schäden im Straßenverkehr haften, wenn sie wirklich verantwortliche Teilnehmer am Straßenverkehr sind.
Wissenschaftliche Studien haben ergeben, dass dies erst ab einem Alter von zehn Jahren der Fall ist. Dies führt dazu, dass Kindern bis zehn Jahren kein Mitverschulden bei der Verursachung von Schäden angerechnet werden kann. Unabhängig von ihrem Alter haften Kinder jedoch weiterhin für die Schäden, die sie im Straßenverkehr absichtlich herbeiführen, wie z.B. das Werfen von Pflastersteinen von einer Autobahnbrücke auf die fahrenden Autos.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Mehr Geld wenn es krachtSeite 2: Kinder unter zehn Jahren haften im Straßenverkehr nichtSeite 3: Schmerzensgeld ohne VerschuldenSeite 4: Verbesserung der Ersatzansprüche von Insassen bei UnfällenSeite 5: Mehrwertsteuererstattung nur bei Nachweis der ReparaturSeite 6: Erhöhung der Haftungssummen bei der Gefährdungshaftung im StraßenverkehrSeite 7: Arzneimittelhaftung



