Welches Familiengericht ist für Ihre Scheidung zuständig?
AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 135158 Aufrufe Mehr zum Thema: ScheidungHaben Sie minderjährige Kinder, dann ist der Richter des Bezirks zuständig, in dem ein Elternteil mit den Kindern lebt.
Haben Sie keine Kinder und leben entweder Sie oder Ihr Ehegatte noch an Ihrem gemeinsamen letzten Wohnort, so ist das Familiengericht dieses Ortes zuständig.
Lebt keiner mehr an dem letzten gemeinsamen Wohnort, ist das Gericht am Wohnort des Antragsgegners zuständig.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die ScheidungSeite 2: Die Voraussetzungen einer EhescheidungSeite 3: Die Ehe muss gescheitert seinSeite 4: Das GetrenntlebenSeite 5: Ausnahmsweise: Die schnelle ScheidungSeite 6: Scheidung - Worauf Sie achten solltenSeite 7: Welches Familiengericht ist zuständig?Seite 8: Der VersorgungsausgleichSeite 9: Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?


