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Was sind Schönheitsreparaturen?

AFP VOM 8.2.2001 | Ratgeber - Mietrecht | 599021 Aufrufe
Mehr zum Thema: renovierung, schönheitsreparaturen, mietvertrag

Unter den Begriff Schönheitsreparaturen fallen Tapezieren, Streichen und Kalken von Wänden und Decken, Streichen der Fußböden, der Außentüren, der Innentüren, der Innenseiten der Fenster sowie der Heizkörper (inklusive Heizungsrohre).

Schönheitsreparaturen sind demnach Renovierungsarbeiten an den Teilen der Wohnung, die klassischen Abnutzungserscheinungen unterliegen.



Was sind keine Schönheitsreparaturen mehr?

Reparaturen an Wohnungsleitungen, Heizkörpern, Elektrik und Türschlössern werden im Allgemeinen nicht mehr zu Schönheitsreparaturen gezählt. Des Weiteren entfallen auch Installateur-, Maurer- und Glasarbeiten, ferner Wiederherrichtung der Bausubstanz sowie Abschleifen und Versiegeln von Dielen oder Parkettfußböden.

Ein Teppichboden muss unter normalen Umständen bei Auszug gereinigt, nicht aber ersetzt werden. Dies gilt auch, wenn er durch normale Abnutzung völlig unbrauchbar geworden ist.
Anders ist es dagegen, wenn eine untypische, übermäßige Abnutzung vorliegt. Hier kommen beispielsweise der klassische Rotweinfleck oder ähnliche Folgen einer exzessiven Wohnungsparty in Betracht.

Im Übrigen trifft Sie immer eine Schadensersatzpflicht bei Schäden, die über den normalen Gebrauch einer Wohnung hinausgehen. Jedoch ist dabei zu beachten, dass Sie nicht den Neuwert, sondern lediglich den Zeitwert (Wert unter Berücksichtigung der bisherigen Abnutzung) der entsprechenden Sache zu ersetzen haben, da der Vermieter sich schließlich nicht an Ihnen finanziell gesundstoßen soll.

Weiterhin beziehen sich Schönheitsreparaturen, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, nur auf Räume des Wohnbereichs. Ausgeschlossen sind daher Keller, Speicher, Treppenhaus, Garage oder auch ein eventuell vorhandener Balkon. Hier wird lediglich eine „besenreine“ Übergabe verlangt.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Renovierung und Schönheitsreparaturen - Worum es geht
Seite 2: Was sind Schönheitsreparaturen?
Seite 3: Ist die Schönheitsreparaturklausel wirksam? Gängige Beispiele
Seite 4: Umfang und Anspruch von Schönheitsreparaturen
Seite 5: Pauschalbetragsvereinbarung
Seite 6: Typische Probleme: Umbau, Verweigerung, Verjährung
Seite 7: Kurzcheck-Liste: Müssen Sie renovieren?
Seite 8: Abschlusstipp: Protokolle, Fotos, Zeugen

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