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Reiserücktrittsversicherungen - Eine lohnende Investition?

AFP VOM 26.10.2001 | Ratgeber - Reiserecht | 60192 Aufrufe
Mehr zum Thema: Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäckversicherung, Reisekrankenversicherung

Maßgebend für die in die Reiseversicherung einbezogenen Personen ist der zugrundeliegende Versicherungsvertrag! In diesem Ratgeber werden nur die häufigsten Versicherungsleistungen dargestellt. Es können Abweichungen in Ihrer Versicherungspolice bestehen, so dass immer ausschlaggebend ist, was in dieser vereinbart wurde.

Die meisten Reiseversicherungen können z.B. für einzelne Personen, Familien oder Reisegruppen abgeschlossen werden.

Eine Reiseversicherung zahlt aber meist auch dann, wenn einer so genannten mitversicherten Risikoperson etwas zustößt oder ein Umstand bei dieser vorliegt, der die Reise unmöglich macht. Der Versicherungsschutz wird hierbei auf nicht am Versicherungsvertrag beteiligte Personen erweitert.

Dies sind z.B. :

  • Angehörige der versicherten Person.

  • Mitreisende und Angehörige von Mitreisenden. Kann ein Mitreisender z.B. wegen plötzlicher schwerer Krankheit seiner Ehefrau nicht mehr an der Reise teilnehmen, so bietet dies für Sie meist ebenfalls einen berechtigten Rücktrittsgrund.

  • Betreuungspersonen von nicht mitreisenden Minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen. Erkrankt z.B. derjenige, der während des Urlaubs auf Ihren Sohn aufpassen sollte, dann wäre ein Rücktritt berechtigt.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Reiserücktrittsversicherung - Worum es geht
Seite 2: Wer ist durch eine Reiserücktrittsversicherung geschützt?
Seite 3: Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?
Seite 4: Welche Kosten werden von der Reiseversicherung erstattet?
Seite 5: Fazit
Seite 6: Reisegepäck- und Reisekrankenversicherung

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